Intimchirurgie

Ratgeber

Wer Intimchirurgie durchführen darf

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

In Deutschland darf jede Ärztin mit Approbation im Intimbereich operieren, denn Intimchirurg ist kein geschützter Titel. Geschützt sind nur Facharzttitel. Für Intim-OPs bilden drei Fächer aus: plastische Chirurgie in 72 Monaten, Frauenheilkunde und Urologie in je 60 Monaten. Den Titel einer Ärztin prüfen Sie bei der Landesärztekammer, nicht auf der Website der Praxis.

Weiterbildung plastische Chirurgie
72 Monate
Bundesärztekammer, (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, Fassung vom 3. Juli 2026, Stand 3. Juli 2026
Weiterbildung Frauenheilkunde und Urologie
je 60 Monate
Bundesärztekammer, (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, Fassung vom 3. Juli 2026, Stand 3. Juli 2026
Anteil Intim-OPs bei 18- bis 30-Jährigen
11,8 Prozent
DGÄPC-Statistik 2025, 4.548 Fragebögen, Stand 14. November 2025
Ein Stethoskop auf einem Tisch, im Hintergrund ein Bild an der Wand.
Den Facharzttitel einer Ärztin können Sie bei der Ärztekammer prüfen. Bild: KI generiert.

Warum Intimchirurg kein Facharzttitel ist

Mit der Approbation, also der staatlichen Zulassung als Ärztin, darf eine Ärztin in Deutschland jeden Eingriff machen. Kein Gesetz behält eine Labienplastik bestimmten Fächern vor. Geschützt sind nur Titel. Wer sich Fachärztin für plastische Chirurgie nennt, muss die Weiterbildung abgeschlossen und die Prüfung bei der Ärztekammer bestanden haben. Wer einen Facharzttitel ohne Prüfung führt, macht sich strafbar.

Intimchirurg, Schönheitschirurg oder Spezialist für ästhetische Gynäkologie sind dagegen freie Wörter. Eine Ärztin darf sie auf ihre Website schreiben, ohne je eine Prüfung in einem operierenden Fach abgelegt zu haben. Die Berufsordnung setzt nur eine Grenze: Solche Schwerpunkte dürfen nicht wie ein Facharzttitel klingen, und die Ärztin muss die Tätigkeit regelmäßig ausüben.

Drei Facharzttitel bilden für Intim-OPs aus

In drei Facharzt-Weiterbildungen gehören Eingriffe am äußeren Genital dazu. Die Bundesärztekammer legt dafür eine Muster-Ordnung fest, die jede Landesärztekammer in der Regel übernimmt. Darin stehen die Mindestdauer, die Inhalte und die Zahl der Eingriffe, die eine Ärztin während der Weiterbildung selbst gemacht haben muss.

Die Weiterbildung zur Fachärztin für plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie dauert mindestens 72 Monate. Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Urologie dauern je mindestens 60 Monate. Dazu kommt die Narkoseärztin, die nicht operiert, aber am Eingriff beteiligt ist, mit 60 Monaten Weiterbildung.

Facharzttitel mit Eingriffen am Genital und ihre Mindestdauer nach den Regeln der Bundesärztekammer, Fassung vom 3. Juli 2026.
FacharzttitelMindestdauerTypische Intim-OPs
Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie72 MonateLabienplastik, Korrektur des Schamhügels, Eigenfett, Eingriffe am männlichen Genital
Frauenheilkunde und Geburtshilfe60 MonateLabienplastik, Vaginalstraffung, Senkungs-OPs, Wiederherstellung nach einer Geburt
Urologie60 MonateEingriffe an Penis, Hodensack und Harnröhre
Anästhesiologie (Narkose)60 MonateDämmerschlaf und Vollnarkose mit eigener Aufklärung und Überwachung

Kein Titel ist dem anderen überlegen. Eine plastische Chirurgin bringt Erfahrung mit Hautlappen und Eigenfett mit, eine Frauenärztin Erfahrung mit Beckenboden, Scheide und den Folgen von Geburten. Die Behandlungsempfehlung zu Intim-OPs bei Frauen haben die Fachgesellschaften für Frauenheilkunde und für plastische Chirurgie deshalb gemeinsam geschrieben. Adressen von Frauenarztpraxen und Praxen für plastische Chirurgie in Ihrer Nähe finden Sie im Ortsverzeichnis. Ob eine Praxis Intim-OPs anbietet, fragen Sie dort nach.

So prüfen Sie den Facharzttitel einer Ärztin

Verlässlich sind nur die Verzeichnisse der Landesärztekammern. Die Bundesärztekammer verlinkt sie in ihrer Arztsuche für jedes Bundesland. Dort stehen nur Titel, die eine Ärztin mit Prüfung erworben hat. Die Arztsuche unter 116117.de zeigt nur Praxen mit Kassenzulassung. Reine Privatpraxen fehlen dort, stehen aber im Verzeichnis der Kammer.

Facharzttitel und Erfahrung prüfen
  1. Name und Bundesland notieren

    Zuständig ist die Ärztekammer des Bundeslands, in dem die Praxis liegt.

  2. Verzeichnis der Kammer öffnen

    Suchen Sie über bundesaerztekammer.de/arztsuche den Namen der Ärztin. Angezeigt werden die geprüften Titel.

  3. Mit der Website vergleichen

    Steht auf der Website ein Facharzttitel, muss er auch im Verzeichnis stehen. Fehlt er, fragen Sie schriftlich nach.

  4. Nach der Erfahrung fragen

    Fragen Sie, wie viele solcher Eingriffe die Ärztin im letzten Jahr selbst gemacht hat und wer nachts bei Komplikationen erreichbar ist.

  5. Mitgliedschaften richtig lesen

    Fachgesellschaften wie DGÄPC, VDÄPC oder DGGG verlangen einen Facharzttitel. Erfahrung mit Intim-OPs belegt die Mitgliedschaft aber nicht.

Prüfen Sie auch, wer die Narkose macht. Für Dämmerschlaf und Vollnarkose ist das eine Fachärztin für Anästhesie. Sie klärt Sie gesondert auf und überwacht Sie nach dem Eingriff. Was dabei gilt, steht im Ratgeber Dämmerschlaf oder Vollnarkose bei der Intim-OP.

Welche Werbung eine Praxis nicht machen darf

Die Website einer Praxis ist Werbung, und für Schönheits-OPs gelten strenge Regeln. Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern ist verboten, auch verpixelt, als Zeichnung oder in sozialen Netzwerken. Verboten ist auch Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet.

Ebenso verboten sind Versprechen, ein Erfolg sei sicher oder es gebe keine Risiken. Unzulässig sind außerdem Empfehlungen von Prominenten und von anderen Ärztinnen, die zum Eingriff verleiten sollen. Vergleichende und anpreisende Werbung gegenüber anderen Praxen verbietet zusätzlich die Berufsordnung. Sachliche Informationen über die eigene Arbeit sind dagegen erlaubt.

  • Vorher-Nachher-Bilder oder -Zeichnungen.
  • Versprechen wie garantiert, sicher, ohne Risiko oder schmerzfrei.
  • Kostenlose Beratung, Rabatte, Paketpreise und Gutscheine.
  • Werbung mit Prominenten oder mit Empfehlungen anderer Ärztinnen.
  • Titel, die wie ein Facharzttitel klingen, aber keiner sind, etwa Facharzt für Intimchirurgie.
  • Werbung, die andere Praxen schlechtmacht.

Woran Sie ein gutes Erstgespräch erkennen

Ein gutes Erstgespräch untersucht, hört zu und drängt nicht. Die Ethikkommission der Bundesärztekammer verlangt, dass die Beratung sich nicht am Geschäft der Ärztin orientiert und keinen Bedarf erzeugt. Die Ärztin muss Ihnen sagen, dass kein medizinischer Grund vorliegt, was der Eingriff und mögliche Folgebehandlungen kosten und wie gut der Nutzen belegt ist. Sie muss Sie auch auf die Möglichkeit einer zweiten Meinung hinweisen.

Fachlich gehören dazu Fragen nach Medikamenten, Blutgerinnung und früheren Operationen und nach Schmerzen beim Sex, beim Wasserlassen und beim Sport. Dazu kommt eine Untersuchung des ganzen Genitalbereichs. Die Ärztin soll Ihnen auch die Grenzen dessen erklären, was eine Operation erreichen kann. Wie Sie sich auf diesen Termin vorbereiten, steht im Ratgeber Termin beim Intimchirurgen und was das Erstgespräch kostet.

  1. Welchen Facharzttitel führen Sie, und welche Ärztekammer hat ihn verliehen?
  2. Wie viele solcher Eingriffe haben Sie im letzten Jahr selbst gemacht, und mit welcher Technik operieren Sie bei mir?
  3. Welche Risiken gelten für mich, auch für mein Gefühl, Narben und Schmerzen beim Sex?
  4. Was kostet alles zusammen, mit Narkose, Material, Steuer und Nachkontrollen, und wer zahlt eine Korrektur?
  5. Wer operiert, wer macht die Narkose, und wer ist in den ersten 48 Stunden bei einer Nachblutung erreichbar?
  6. Wie viel Zeit habe ich für die Entscheidung, und bekomme ich die Unterlagen mit nach Hause?

Diese 6 Fragen beantwortet eine seriöse Praxis ohne Ausweichen. Das Gespräch endet ohne Unterschrift. Die Verbraucherzentrale rät, im ersten Gespräch keinen Vertrag zu unterschreiben und mindestens einen Tag nachzudenken.

Wann eine zweite Meinung sinnvoll ist

Eine zweite Meinung vor einer Intim-OP ohne medizinischen Grund ist freiwillig und kostet Geld. Die Krankenkasse zahlt eine zweite Meinung nur vor bestimmten planbaren Operationen, etwa an Mandeln, Gebärmutter oder Knie. Schönheits-OPs gehören nicht dazu.

Trotzdem schützt eine zweite Beratung am besten vor einer Fehlentscheidung. Sinnvoll ist eine Ärztin aus einem anderen Fach, etwa eine Frauenärztin nach einem plastischen Chirurgen. Sie sieht den Befund anders und schlägt vielleicht eine Behandlung ohne Operation vor. Fragen Sie vorher nach dem Preis und nehmen Sie Befund, Kostenvoranschlag und Aufklärungsunterlagen der ersten Praxis mit.

Häufige Fragen

Ist Intimchirurg eine geschützte Berufsbezeichnung?

Nein, Intimchirurg ist keine geschützte Berufsbezeichnung, und jede Ärztin darf sich so nennen. Geschützt sind nur Facharzttitel wie plastische Chirurgie, Frauenheilkunde oder Urologie. Diese verleiht die Landesärztekammer nach einer Prüfung.

Darf eine Frauenärztin eine Schamlippenverkleinerung machen?

Ja, eine Fachärztin für Frauenheilkunde darf eine Schamlippenverkleinerung machen. Eingriffe am weiblichen Genital gehören zu ihrer Weiterbildung. Die Behandlungsempfehlung zu solchen Operationen haben Frauenärzte und plastische Chirurgen gemeinsam geschrieben.

Wie prüfe ich den Facharzttitel einer Ärztin für plastische Chirurgie?

Den Facharzttitel einer Ärztin für plastische Chirurgie prüfen Sie im Verzeichnis der Landesärztekammer, das Sie über bundesaerztekammer.de/arztsuche finden. Dort stehen nur geprüfte Titel. Die Suche unter 116117.de zeigt nur Praxen mit Kassenzulassung.

Darf eine Praxis für Intim-OPs mit Vorher-Nachher-Bildern werben?

Nein, mit Vorher-Nachher-Bildern darf eine Praxis für Intim-OPs ohne medizinischen Grund nicht werben. Das gilt für Fotos, Zeichnungen und Beiträge in sozialen Netzwerken. Eine Praxis, die das trotzdem tut, können Sie der Ärztekammer melden.

Zahlt die Krankenkasse eine zweite Meinung vor einer Labienplastik?

Nein, eine zweite Meinung vor einer Labienplastik zahlt die Krankenkasse nicht. Ihr Anspruch gilt nur vor bestimmten Operationen wie an Mandeln, Gebärmutter oder Knie. Eine zweite Beratung ist trotzdem möglich, Sie zahlen sie selbst.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 3. Juli 2026 (Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie; Frauenheilkunde und Geburtshilfe; Urologie; Anästhesiologie), Bundesärztekammer,
  2. (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Fassung des 130. Deutschen Ärztetages vom 13. Mai 2026 (§ 7, § 8, § 12, § 27), Bundesärztekammer,
  3. Arztsuche der Bundesärztekammer mit Verweis auf die Verzeichnisse der Landesärztekammern, Bundesärztekammer,
  4. Heilmittelwerbegesetz (HWG), § 1, § 3, § 7 und § 11, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 27b SGB V, Zweitmeinung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) in der Fassung vom 21. August 2025, in Kraft seit 13. November 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  7. Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer: Ärztliche Behandlungen ohne Krankheitsbezug unter besonderer Berücksichtigung der ästhetischen Chirurgie (Deutsches Ärzteblatt, Jg. 109, Heft 40, 5. Oktober 2012), Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer,
  8. S2k-Leitlinie Rekonstruktive und ästhetische Operationen des weiblichen Genitale, AWMF-Registernummer 009-019, Version 1.1, Stand August 2022 (Kapitel 1 Präoperative Vorbereitung, Kapitel 8.1 Komplikationsrate), Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) mit DGPRÄC, OEGGG und SGGG,
  9. EAU Guidelines on Sexual and Reproductive Health 2026, Kapitel Penile Size Abnormalities and Dysmorphophobia, European Association of Urology,
  10. Chirurg darf nicht mit kostenloser Beratung für Schönheitsoperation werben (OLG Hamburg, Urteil vom 9. November 2017, 3 U 183/15), Christmann Rechtsanwälte, Urteilsbesprechung,
  11. Patienteninformation männliche Intimchirurgie (Hinweis, dass Schönheitschirurg nicht rechtlich geschützt ist), Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC),
  12. Vereinbarung zur Qualitätssicherung ambulante Anästhesie (Anästh Intensivmed 2006;47:50-51), Berufsverband Deutscher Anästhesisten, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Berufsverband der Deutschen Chirurgen,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Jede Zahl in den Ratgebern haben wir an der genannten Quelle geprüft. Die Adressen verarbeitet ein festes Programm, sie stammen unverändert aus OpenStreetMap.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und ziehen den Stand auf der Seite nach.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.