Was das Gesetz von Bewertungen verlangt
Für Bewertungen im Internet gelten seit dem 28. Mai 2022 harte Regeln, auf der Website einer Praxis genauso wie auf einem Bewertungsportal. Wer Bewertungen zeigt, muss angeben, ob und wie er prüft, dass sie von echten Patientinnen stammen. Fehlt diese Angabe, verstößt das gegen das Wettbewerbsrecht.
Zwei Dinge sind immer verboten: gefälschte Bewertungen und die Behauptung, Bewertungen seien echt, ohne dass jemand das geprüft hat. Verboten ist auch, Bewertungen in Auftrag zu geben. Wer für eine Empfehlung Geld oder einen Rabatt bekommt, muss sie als Werbung kennzeichnen.
Bei Intimchirurgie kommt etwas dazu, das auf Portalen leicht untergeht. Intimchirurgie ist kein Facharzttitel, den eine Kammer verleiht, sondern ein Schwerpunkt, den sich eine Ärztin selbst gibt. Ein Profil in der Rubrik Intimchirurgie zeigt also nur, dass jemand diese Rubrik gewählt hat.
- Zeigt eine Praxis Bewertungen auf ihrer Website, muss sie erklären, wie sie deren Echtheit prüft.
- Gekaufte oder bestellte Bewertungen sind verboten, egal was darin steht.
- Eine Empfehlung gegen Rabatt, Gutschein oder eine Gratisleistung ist Werbung und muss so gekennzeichnet sein.
- Ein bezahlter Beitrag in sozialen Medien braucht eine Kennzeichnung.
- Vorher-Nachher-Bilder bleiben verboten, auch wenn sie aus einer Bewertung stammen.
Was die Praxis zu Ihrer Bewertung sagen darf
Eine Praxis darf auf eine Bewertung antworten, aber nichts über Sie verraten. Die Schweigepflicht schützt schon die Tatsache, dass Sie dort behandelt wurden. Eine Antwort, die Ihren Termin, Ihre Diagnose oder den Verlauf richtigstellt, wäre deshalb strafbar, selbst wenn Ihre Bewertung falsch ist.
Bewertungen einer Praxis für Intim-OPs bleiben deshalb einseitig, denn nur eine Seite darf frei sprechen. Eine knappe, allgemeine Antwort der Praxis ist kein Ausweichen, sondern die einzige erlaubte Antwort. Bewerten Sie selbst, entscheiden Sie mit Ihrem Text, wie viel von Ihrer Behandlung öffentlich wird.
Warum eine einzelne Bewertung wenig sagt
Widerspricht eine Ärztin einer Bewertung, muss das Portal handeln. Es muss die Beschwerde an die Person weiterleiten, die bewertet hat, und sie um Belege für die Behandlung bitten, etwa Rezepte oder Rechnungen. So hat es der Bundesgerichtshof 2016 entschieden. Das Gericht hat auch gesagt, dass Bewertungen unter falschem Namen die Gefahr unwahrer Behauptungen erhöhen.
Bei einer Schamlippenkorrektur kommt dazu, dass Bewertungen meist zu früh geschrieben werden. Wer zwei Wochen nach dem Eingriff Sterne vergibt, beurteilt Schwellung und Wundschmerz, nicht Form, Narbe und Gefühl. Bis man das beurteilen kann, vergehen Monate. In Bewertungen steht auch fast nie, mit welcher Technik operiert wurde, und genau das bestimmt das Ergebnis.
Was Siegel und Ärztelisten belegen
Im Juli 2026 hat der Bundesgerichtshof strenge Regeln für bezahlte Siegel im Gesundheitsbereich aufgestellt. Es ging um Ärzte-Siegel eines Zeitschriftenverlags, die Praxen gegen eine jährliche Gebühr für ihre Werbung nutzen dürfen. Das Gericht kritisierte, dass schon eine frühere Auszeichnung für die Aufnahme in die neue Liste reichte und dass die Bewertung vor allem auf Selbstauskünften beruhte. Endgültig entschieden ist der Fall noch nicht.
Davon zu unterscheiden sind Zertifikate von Fachgesellschaften. Die AGUB, eine Arbeitsgemeinschaft der Fachgesellschaft für Frauenheilkunde zum Beckenboden, vergibt Zertifikate in drei Stufen an Ärztinnen, die Kurse besucht und eigene Fälle belegt haben. Sie gelten 6 Jahre. Sie belegen Erfahrung mit Senkungs- und Beckenbodenoperationen, nicht mit ästhetischen Eingriffen an den Schamlippen. Ein Zertifikat für ästhetische Intimchirurgie mit ähnlichen Anforderungen gibt es nicht.
- Facharzttitel der Ärztekammer: beruht auf einer Prüfung und zeigt das Fach, in dem operiert wird.
- Zertifikat einer Fachgesellschaft, etwa für Beckenbodenchirurgie: zeigt Kurse und belegte Fälle, gilt 6 Jahre, sagt nichts über ästhetische Eingriffe.
- Siegel aus einer Ärzteliste gegen Gebühr: beruht oft auf Befragungen und Selbstauskünften und sagt nichts über die Zahl Ihrer Eingriffe.
Verleiht eine Ärztekammer die Auszeichnung nach einer Prüfung?
Dann ist es ein Facharzttitel. Prüfen Sie ihn im Verzeichnis der Landesärztekammer.
Vergibt eine Fachgesellschaft sie für belegte Fälle und befristet?
Dann ist es ein Zertifikat. Es zeigt Erfahrung in einem bestimmten Gebiet, etwa Beckenboden, aber nicht unbedingt bei Ihrem Eingriff.
Dann ist es eine Auszeichnung des Anbieters. Fragen Sie nach den Kriterien und ob die Praxis dafür zahlt.
So prüfen Sie Bewertungen und Siegel in 7 Schritten
Die Prüfung dauert eine halbe Stunde und ersetzt kein Gespräch. Sie zeigt aber, ob die Werbung einer Praxis zu den Regeln passt. Wie Sie den Facharzttitel selbst prüfen, steht im Ratgeber Wer Intimchirurgie durchführen darf.
- Suchen Sie auf der Website der Praxis die Angabe, wie sie die Echtheit der Bewertungen prüft. Fehlt sie, notieren Sie das.
- Zählen Sie die Bewertungen der letzten 12 Monate und lesen Sie nur die, die einen Eingriff beschreiben.
- Prüfen Sie bei jedem Siegel, wer es vergeben hat, nach welchen Kriterien und in welchem Jahr. Ohne Vergabestelle ist es wertlos.
- Fragen Sie in der Praxis, ob sie für ein Siegel eine Gebühr zahlt.
- Vergleichen Sie jeden Titel, der nach Facharzt klingt, mit dem Verzeichnis der Landesärztekammer.
- Achten Sie auf Vorher-Nachher-Bilder, Erfolgsversprechen und Rabatte. Jedes davon ist verboten.
- Melden Sie Verstöße: irreführende Werbung und gefälschte Bewertungen bei der Wettbewerbszentrale, Verstöße gegen das Berufsrecht bei der Ärztekammer, falsche Bewertungen beim Portal.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich gekaufte Bewertungen eines Intimchirurgen?
Gekaufte Bewertungen eines Intimchirurgen sind verboten, aber nicht immer zu erkennen. Verdächtig sind viele Bewertungen in wenigen Tagen, austauschbare Sätze ohne Bezug zum Eingriff und Konten ohne weitere Bewertungen. Prüfen können Sie, ob die Praxis angibt, wie sie die Echtheit sicherstellt.
Was ist ein bezahltes Ärzte-Siegel aus einer Zeitschrift wert?
Ein bezahltes Ärzte-Siegel aus einer Zeitschrift sagt wenig über Ihren Eingriff. Der Bundesgerichtshof hat 2026 strenge Regeln für solche Siegel aufgestellt und kritisiert, dass die Bewertung vor allem auf Selbstauskünften beruhte. Verlässlicher ist der Facharzttitel bei der Ärztekammer.
Darf eine Praxis für Intim-OPs öffentlich auf eine Bewertung antworten?
Ja, eine Praxis für Intim-OPs darf auf eine Bewertung antworten, aber ohne jede Angabe über Sie. Schon die Tatsache einer Behandlung fällt unter die Schweigepflicht. Deshalb bleiben Antworten allgemein, auch wenn eine Bewertung falsch ist.
Was muss ein Bewertungsportal tun, wenn eine Ärztin einer Bewertung widerspricht?
Widerspricht eine Ärztin einer Bewertung, muss das Portal die Beschwerde an die bewertende Person weiterleiten und Belege für die Behandlung anfordern. Was der Datenschutz erlaubt, gibt es an die Ärztin weiter. Das hat der Bundesgerichtshof 2016 entschieden.
Gibt es ein Zertifikat für ästhetische Intimchirurgie?
Nein, ein geprüftes Zertifikat für ästhetische Intimchirurgie gibt es nicht. Für Senkungs- und Beckenbodenoperationen gibt es Zertifikate einer Fachgesellschaft, die 6 Jahre gelten. Für Eingriffe an den Schamlippen bleibt der Facharzttitel der einzige geprüfte Nachweis.
