Intimchirurgie

Ratgeber

Termin beim Intimchirurgen und was das Erstgespräch kostet

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein Erstgespräch vor einer Intim-OP kostet als Privatleistung meist 41,56 Euro für Beratung und Untersuchung. Eine Überweisung brauchen Sie nicht, Sie rufen direkt in der Praxis an. Haben Sie körperliche Beschwerden, gehen Sie zuerst zu Ihrer Frauenärztin, denn diese Untersuchung zahlt die Krankenkasse.

Erstgespräch mit Untersuchung, üblicher Satz
41,56 Euro
Gebührenordnung für Ärzte, Nummern 3 und 7, 2,3-facher Satz, Stand 22. September 2026
Spanne vom einfachen bis Höchstsatz
18,07 bis 63,24 Euro
Gebührenordnung für Ärzte, § 5 und Gebührenverzeichnis Abschnitt B I, Stand 22. September 2026
Wartezeit über die Terminservicestelle
höchstens 4 Wochen
§ 75 Absatz 1a SGB V, gesetze-im-internet.de, Stand 22. September 2026
Ein heller Wartebereich mit zwei Sesseln, einem kleinen Tisch und einer Pflanze.
Zum Erstgespräch bringen Sie Ihre Fragen und Unterlagen mit. Bild: KI generiert.

Mit Beschwerden geht der erste Termin zur Frauenärztin

Zu einem Gespräch über eine Intim-OP führen zwei Wege, und sie unterscheiden sich vor allem darin, wer zahlt. Reiben die kleinen Schamlippen in engen Hosen, drücken sie beim Radfahren, schmerzen beim Sex oder entzündet sich die Haut immer wieder, dann sind das Beschwerden einer Krankheit. Ihre Untersuchung zahlt die Krankenkasse. Die erste Adresse ist dann eine Frauenarztpraxis mit Kassenzulassung. Sie untersucht Sie, hält den Befund fest und beurteilt, ob überhaupt operiert werden muss.

Geht es nur um die Form, zahlen Sie schon das Beratungsgespräch selbst. Den Termin vereinbaren Sie direkt in der Praxis, die operieren würde. Eine Überweisung brauchen Sie nicht, denn Sie wählen Ihre Ärztin frei. Was Beratung und Untersuchung dann kosten, regelt die Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ.

Bekommen Sie bei keiner Frauenärztin einen Termin, hilft die Terminservicestelle unter 116 117. Sie ist rund um die Uhr erreichbar. Für einen Termin bei einer Frauenärztin brauchen Sie dort keine Überweisung, und die Wartezeit darf 4 Wochen nicht überschreiten. Für ein Beratungsgespräch, das Sie selbst zahlen, ist die Stelle nicht zuständig.

Kassenpraxis oder Privatpraxis für das erste Gespräch?

Haben Sie körperliche Beschwerden, etwa Reibung, Entzündungen oder Schmerzen beim Sex?

Ja

Hat eine Frauenärztin den Befund schon festgehalten?

Ja

Nehmen Sie den Bericht mit zum Gespräch in der operierenden Praxis. Stellen Sie bei der Kasse einen Antrag, bevor Sie einen Operationstermin annehmen.

Nein

Gehen Sie zuerst in eine Frauenarztpraxis mit Kassenzulassung. Diese Untersuchung zahlt die Kasse.

Nein

Dann zahlen Sie das Gespräch selbst. Fragen Sie vorher nach dem Preis und lassen Sie ihn sich schriftlich geben.

Bei der Anmeldung müssen Sie am Telefon nichts über Ihren Befund erzählen. Der Grund Ihres Besuchs gehört ins Sprechzimmer. Auch das Praxisteam unterliegt der Schweigepflicht. Bitten Sie um einen Rückruf zu einer Zeit, in der Sie ungestört sprechen können, und fragen Sie, was in Terminerinnerungen per SMS oder E-Mail steht.

Was das Erstgespräch nach der Gebührenordnung kostet

Privat abgerechnete Beratung und Untersuchung folgen einer festen Rechenregel. Jede Leistung hat in der GOÄ eine Nummer und einen Grundbetrag. In der Regel darf eine Ärztin bis zum 2,3-fachen Grundbetrag berechnen. Mehr ist nur erlaubt, wenn eine Leistung besonders schwierig oder zeitaufwendig war, und das muss auf der Rechnung begründet sein.

Für ein Erstgespräch kommen vor allem zwei Nummern infrage. Die Nummer 3 ist die ausführliche Beratung von mindestens zehn Minuten. Die Nummer 7 ist die vollständige Untersuchung der weiblichen Geschlechtsorgane. Beim üblichen Satz kostet die Beratung 20,11 Euro und die Untersuchung 21,45 Euro. Eine einfache Beratung, auch am Telefon, kostet 10,72 Euro, ebenso eine Untersuchung nur einer bestimmten Stelle.

Gebühren für Beratung und Untersuchung im Erstgespräch nach der Gebührenordnung für Ärzte, eigene Berechnung.
NummerLeistungEinfacher SatzÜblicher Satz (2,3-fach)Höchstsatz (3,5-fach)
1Beratung, auch am Telefon4,66 Euro10,72 Euro16,32 Euro
3Ausführliche Beratung, mindestens 10 Minuten8,74 Euro20,11 Euro30,60 Euro
5Untersuchung einer bestimmten Stelle4,66 Euro10,72 Euro16,32 Euro
7Vollständige Untersuchung der Geschlechtsorgane9,33 Euro21,45 Euro32,64 Euro

Ein Erstgespräch mit ausführlicher Beratung und vollständiger Untersuchung kostet damit zwischen 18,07 Euro und 63,24 Euro, üblich sind 41,56 Euro. Dazu kommt, was die Praxis zusätzlich macht, etwa einen Ultraschall. Zahlen müssen Sie erst nach einer korrekten Rechnung mit Datum, Nummer, Betrag und Faktor jeder Leistung. Vorher muss die Praxis Ihnen die voraussichtlichen Kosten schriftlich oder per E-Mail nennen.

Das Erstgespräch führt eine Ärztin

Aufklären darf nur, wer den Eingriff selbst machen könnte, also eine Ärztin mit der nötigen Ausbildung. Eine Beraterin ohne ärztliche Zulassung darf Termine vergeben und Unterlagen aushändigen. Vorgespräch, Untersuchung und Aufklärung bleiben Sache der Ärztin.

Ein Videotermin ersetzt die Untersuchung nicht. Vor einem Eingriff am Genital verlangen die Fachgesellschaften eine gründliche körperliche Untersuchung. Ein Videogespräch eignet sich deshalb nur für organisatorische Fragen. Fragen Sie im Erstgespräch auch, wer am Tag der Operation operiert, und lassen Sie sich den Namen bestätigen. Wechselt die Ärztin kurz vor dem Termin, dürfen Sie Ihre Zustimmung jederzeit zurückziehen.

Diese 8 Dinge bringen Sie zum Erstgespräch mit

Je genauer Ihre Angaben, desto weniger Termine brauchen Sie. Vor jedem Eingriff am Genital fragt die Ärztin nach Krankheiten in der Familie, Ihren Erkrankungen und Medikamenten. Vieles davon wissen nur Sie, und manches fällt einem im Gespräch nicht spontan ein.

  1. Den Bericht Ihrer Frauenärztin, wenn es einen gibt, und Arztbriefe früherer Operationen im Intimbereich.
  2. Eine Liste aller Medikamente mit Dosis, besonders Blutverdünner wie Aspirin, und Ihre Verhütung.
  3. Vorerkrankungen und Allergien, dazu bekannte Gerinnungsstörungen und Thrombosen in der Familie.
  4. Geburten mit Dammriss oder Dammschnitt, Kaiserschnitte und ob Sie noch Kinder möchten.
  5. Ein Beschwerdetagebuch aus zwei Wochen: an welchen Tagen, bei welcher Tätigkeit und wie stark.
  6. Fotos oder Notizen zu Hautveränderungen, die nur zeitweise auftreten, etwa nach dem Sport.
  7. Ihre eigenen Fragen, schriftlich, mit den Punkten, die über Ihre Entscheidung bestimmen.
  8. Die Versichertenkarte für den Kassentermin, bei einem Privattermin eine Zahlungsmöglichkeit.

Das Beschwerdetagebuch ist mehr als eine Gedächtnisstütze. Stellen Sie später einen Antrag auf Kostenübernahme, prüft der Gutachterdienst der Kasse genau diese Angaben: welche Beschwerden es gibt, seit wann, und was Sie ohne Operation schon versucht haben. Was im Gespräch nicht vorkommt, steht nicht in der Akte und fehlt dann im Antrag. Wer Intim-OPs überhaupt machen darf und wie Sie den Titel prüfen, steht im Ratgeber Wer Intimchirurgie durchführen darf.

Was die Ärztin untersucht und wer dabei sein darf

Zur Vorbereitung gehört eine gründliche Untersuchung des Bereichs, um den es geht. Die Ärztin achtet auf Narben früherer Operationen, auf die Haut und darauf, wie dehnbar sie ist. Oft macht sie auch Fotos, für die der Datenschutz gilt. Die Fachgesellschaften verlangen, dass die Untersuchung keine körperliche oder seelische Belastung auslöst. Haben Sie Angst vor einer Untersuchung im Intimbereich, sagen Sie das und bitten Sie um Pausen.

Angeschaut wird mehr als die kleinen Schamlippen. Die Ärztin sucht nach Brüchen in der Leiste, nach Dehnungsstreifen und nach wundgeriebenen Hautfalten. Daraus ergibt sich, welche Technik infrage kommt. Manchmal zeigt sich auch, dass die Beschwerden von der Haut kommen und nicht von der Größe der Schamlippen.

  • Wann treten welche Beschwerden auf, etwa Schmerzen beim Sex oder Brennen beim Wasserlassen?
  • Nehmen Sie Medikamente, die die Blutgerinnung beeinflussen, und gab es Thrombosen in der Familie?
  • Wie verhüten Sie, und möchten Sie noch Kinder?
  • Wurden Sie schon im Intimbereich operiert, oder gab es Verletzungen bei einer Geburt?
  • Rauchen Sie, und wie viel Alkohol trinken Sie? Beides beeinflusst die Wundheilung.
  • Welches Ergebnis erwarten Sie, und seit wann beschäftigt Sie der Wunsch?

Auch die Untersuchung braucht Ihre Zustimmung, und Sie können sie jederzeit zurückziehen. Eine Vertrauensperson darf dabei sein, wenn die Ärztin und Sie zustimmen. Fragen Sie danach schon bei der Terminvereinbarung. Für Fotos gilt eine eigene Zustimmung.

Was Sie nach dem Termin schriftlich haben

Drei Dinge nehmen Sie mit: die Kosten schriftlich oder per E-Mail, Kopien aller Unterlagen, die Sie unterschrieben haben, und den Befund mit der vorgeschlagenen Technik. Unterschreiben müssen Sie im Erstgespräch nichts. Die Fachgesellschaften halten mehr als 24 Stunden zwischen Aufklärung und Eingriff für sinnvoll. Ihre Rechte in diesem Gespräch erklärt der Ratgeber zu Ihren Rechten im Aufklärungsgespräch.

Vom Anruf bis zur Entscheidung
  1. Termin vereinbaren

    Fragen Sie nach Preis, Dauer und ob eine Begleitperson mitkommen darf. Bitten Sie um die Kosten vorab schriftlich.

  2. Unterlagen packen

    Arztbericht, Medikamentenliste, Beschwerdetagebuch und Ihre Fragen. Rechnen Sie mit Fragen zu Verhütung, Geburten und Operationen.

  3. Gespräch und Untersuchung

    Vorgespräch, Untersuchung, eventuell Fotos mit eigener Zustimmung, dazu Technik und Grenzen des Möglichen.

  4. Unterlagen mitnehmen

    Kosten, Kopien der unterschriebenen Unterlagen und den Befund. Ohne sie können Sie zu Hause nichts prüfen.

  5. Bedenkzeit nutzen

    Mindestens eine Nacht, besser mehrere Tage. In dieser Zeit können Sie eine zweite Meinung einholen.

  6. Entscheiden

    Erst danach unterschreiben Sie den Vertrag. Eine Anzahlung ist keine Bedingung für einen Operationstermin.

Ein zweites Gespräch bei einer anderen Fachärztin zahlen Sie wieder selbst. Die Krankenkasse zahlt eine zweite Meinung nur vor bestimmten planbaren Operationen, etwa der Entfernung der Gebärmutter. Schönheits-OPs gehören nicht dazu. Nehmen Sie zum zweiten Gespräch Befund, Kostenvoranschlag und Unterlagen des ersten mit.

Häufige Fragen

Was kostet ein Erstgespräch beim Intimchirurgen?

Ein Erstgespräch beim Intimchirurgen kostet als Privatleistung meist 41,56 Euro. Darin stecken eine ausführliche Beratung für 20,11 Euro und eine vollständige Untersuchung für 21,45 Euro. Je nach Aufwand liegt der Preis zwischen 18,07 und 63,24 Euro.

Brauche ich für einen Termin beim Intimchirurgen eine Überweisung?

Nein, für einen Termin beim Intimchirurgen brauchen Sie keine Überweisung. Sie wählen Ihre Ärztin frei und vereinbaren den Termin direkt. Auch für einen Termin bei einer Frauenärztin über die Terminservicestelle 116 117 ist keine Überweisung nötig.

Zahlt die Krankenkasse die Beratung vor einer Schamlippenverkleinerung?

Die Krankenkasse zahlt die Untersuchung vor einer Schamlippenverkleinerung, wenn Sie körperliche Beschwerden haben, etwa Reibung, Entzündungen oder Schmerzen beim Sex. Geht es nur um die Form, zahlen Sie das Beratungsgespräch selbst, nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Darf ich zur Untersuchung vor einer Intim-OP eine Begleitperson mitnehmen?

Ja, eine Vertrauensperson darf bei der Untersuchung vor einer Intim-OP dabei sein, wenn die Ärztin und Sie zustimmen. Einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht. Fragen Sie deshalb schon bei der Terminvereinbarung danach.

Reicht ein Videotermin für die Beratung vor einer Intim-OP?

Nein, ein Videotermin reicht für die Beratung vor einer Intim-OP nicht. Vor einem Eingriff am Genital braucht es eine gründliche körperliche Untersuchung in der Praxis. Für organisatorische Fragen vorab ist ein Videotermin aber sinnvoll.

Was bringe ich zum ersten Termin für eine Intim-OP mit?

Zum ersten Termin für eine Intim-OP bringen Sie den Bericht Ihrer Frauenärztin, eine Medikamentenliste, Angaben zu Verhütung, Geburten und früheren Operationen und ein Beschwerdetagebuch aus zwei Wochen mit. Dazu kommen Ihre eigenen Fragen und die Versichertenkarte.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 27 SGB V, Krankenbehandlung (Absatz 1: Anspruch bei Krankheitsbeschwerden), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 75 SGB V, Sicherstellungsauftrag (Absatz 1a: Terminservicestellen, Überweisung, Wartezeit von vier Wochen), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 5 GOÄ, Bemessung der Gebühren (Punktwert 5,82873 Cent, Regelspanne bis zum 2,3-fachen Satz), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Gebührenverzeichnis der GOÄ, Abschnitt B I Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Nummern 1, 3, 5, 6, 7), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 12 GOÄ, Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 630c BGB, Informationspflichten (Absatz 3: voraussichtliche Kosten in Textform), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 630d BGB, Einwilligung (Absatz 1 und Absatz 3: formloser Widerruf jederzeit), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 630e BGB, Aufklärungspflichten (Absatz 2: mündlich durch den Behandelnden, Abschriften unterschriebener Unterlagen), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 7 Heilmittelwerbegesetz, Zuwendungen und Werbegaben, mit § 1 Absatz 1 Nummer 2 (operative plastisch-chirurgische Eingriffe), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Fassung des 130. Deutschen Ärztetages vom 13. Mai 2026 (§ 7 Absatz 4 und 5, § 8, § 9 Absatz 3, § 12 Absatz 1 und 5), Bundesärztekammer,
  11. S2k-Leitlinie Rekonstruktive und ästhetische Operationen des weiblichen Genitale, AWMF-Registernummer 009-019, Stand August 2022 (Kapitel 1 Präoperative Vorbereitung, 1.1 Operationsplanung, 1.2 Präoperative Diagnostik, Empfehlung 1.E1), Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) mit DGPRÄC, OEGGG und SGGG,
  12. Termin beim Facharzt nach 4 Wochen: So vermittelt Sie die Nummer 116 117 (Stand 1. Oktober 2024), Verbraucherzentrale Bundesverband,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.