Was jedes Aufklärungsgespräch enthalten muss
Seit 2013 regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, worüber eine Ärztin vor einem Eingriff aufklären muss. Dazu gehören Art, Umfang und Ablauf des Eingriffs, die Folgen und Risiken, ob er nötig ist und was er erreichen kann. Gibt es andere übliche Wege mit anderen Risiken oder Belastungen, muss sie auch diese nennen. Bei einer Labienplastik betrifft das etwa die Wahl zwischen zwei Schnitttechniken oder zwischen örtlicher Betäubung und Vollnarkose.
Das Gespräch muss mündlich sein, verständlich und so früh, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Führen darf es die Ärztin, die operiert, oder eine Person mit derselben Ausbildung. Ein Aufklärungsbogen ergänzt das Gespräch, er ersetzt es nicht. Von allem, was Sie unterschreiben, bekommen Sie eine Kopie, auch ohne dass Sie danach fragen.
Das Gesetz geht so ins Detail, weil ein Eingriff ohne Ihre Zustimmung eine Körperverletzung wäre. Gültig ist Ihre Zustimmung nur nach einer richtigen Aufklärung. Kommt es zum Streit, muss die Praxis beweisen, dass sie Sie aufgeklärt hat. Schreiben Sie Ihre Fragen und die Antworten trotzdem selbst auf. Welche 14 Punkte ins Gespräch gehören, können Sie mit der Checkliste für das Aufklärungsgespräch abhaken.
Warum die Aufklärung ohne medizinischen Grund strenger ist
Bei einem Eingriff ohne medizinischen Grund gelten strengere Regeln für die Aufklärung. Das hat der Bundesgerichtshof schon 1990 für Schönheits-OPs entschieden. Je weniger ein Eingriff nötig ist, umso ausführlicher muss die Ärztin über Erfolgsaussichten und Risiken sprechen, und zwar schonungslos, bis hin zu bleibenden Schäden. Bei einer Krankenbehandlung wiegt der Nutzen die Risiken auf. Bei einer Schönheits-OP fehlt dieser Ausgleich, deshalb müssen Sie die Risiken vollständig kennen.
Die Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte sagt dasselbe. Die Ethikkommission der Bundesärztekammer verlangt zusätzlich, dass die Ärztin Ihnen ausdrücklich sagt, dass kein medizinischer Grund vorliegt. Sie soll auch sagen, wie gut der Nutzen wissenschaftlich belegt ist. Bei einer Straffung der Scheide mit Laser heißt das zum Beispiel: Für die rein kosmetische Anwendung fehlen gute Studien, und die Fachgesellschaften empfehlen sie nur im Rahmen von Studien.
Vor einer Intim-OP gehören diese Themen ins Gespräch:
- Welche Technik die Ärztin nutzt, an welcher Stelle, wie lange es dauert und mit welcher Betäubung.
- Die allgemeinen Risiken: Blutung, Entzündung, schlechte Wundheilung, Narben, Schäden an Haut und Nerven.
- Die besonderen Risiken: verändertes Gefühl, Schmerzen beim Sex, Verwachsungen und Veränderungen der Sexualität.
- Was der Eingriff erreichen kann und was nicht, zum Beispiel wenn die Klitorisvorhaut danach noch hervorsteht.
- Andere Wege: eine andere Technik, eine andere Betäubung, eine Behandlung ohne Operation oder der Verzicht.
- Dass kein medizinischer Grund vorliegt und wie gut der Nutzen belegt ist.
- Die Kosten, auch für mögliche Folgebehandlungen, schriftlich oder per E-Mail.
- Eine schriftliche, datierte Einwilligung, die zu Ihnen passt, mit einer Kopie für Sie.
Wie viel Bedenkzeit Sie vor der Intim-OP haben
Eine feste Frist zwischen Aufklärung und Zustimmung gibt es nicht. Der Bundesgerichtshof hat 2022 entschieden, dass Sie sofort zustimmen dürfen, wenn Sie sich sicher sind. Wünschen Sie Bedenkzeit, sagen Sie das und unterschreiben Sie noch nicht. Die Ärztin muss Ihnen nur dann von sich aus Zeit geben, wenn sie merkt, dass Sie noch unsicher sind.
Rechtzeitig ist eine Aufklärung trotzdem nur, wenn Sie noch in Ruhe abwägen können. Die Behandlungsempfehlung der Fachgesellschaften für Frauenheilkunde und plastische Chirurgie hält mehr als 24 Stunden zwischen Gespräch und Eingriff für sinnvoll. Die Verbraucherzentrale rät zu mindestens einem Tag und dazu, im ersten Beratungsgespräch keinen Vertrag zu unterschreiben. Eine Aufklärung erst auf dem Operationstisch, unter Beruhigungsmitteln oder nach einer Anzahlung ist nicht rechtzeitig.
Erstes Gespräch
Die Ärztin untersucht Sie, erklärt Technik, Grenzen und andere Wege und nennt die Kosten. Sie unterschreiben nichts und nehmen Bogen und Kostenvoranschlag mit.
Mindestens ein Tag Bedenkzeit
Lesen Sie den Bogen zu Hause, schreiben Sie Fragen auf und holen Sie bei Bedarf eine zweite Meinung ein.
Aufklärungsgespräch
Die Ärztin beantwortet Ihre Fragen, ergänzt den Bogen um Ihre Risiken und notiert das Datum. Über Dämmerschlaf oder Vollnarkose klärt die Narkoseärztin gesondert auf.
Unterschrift mit Kopie
Sie unterschreiben erst, wenn keine Frage offen ist, und bekommen Kopien aller Unterlagen.
Nein sagen bleibt möglich
Bis zum Eingriff können Sie Ihre Zustimmung jederzeit ohne Grund zurückziehen.
Was eine Absage kostet, regelt Ihr Vertrag mit der Praxis. Fragen Sie danach, bevor Sie einen Termin vereinbaren. Mehr dazu steht im Ratgeber Labienplastik absagen.
Was für Jugendliche unter 18 Jahren gilt
Bei Minderjährigen stellen sich zwei Fragen: Wer stimmt zu, und darf der Eingriff überhaupt stattfinden? Zustimmen darf eine Jugendliche selbst, wenn sie Bedeutung und Folgen des Eingriffs verstehen kann. Das hängt nicht allein vom Alter ab. Sonst stimmen die Eltern zu. Auch dann muss die Ärztin der Jugendlichen den Eingriff so erklären, dass sie ihn versteht.
Zur zweiten Frage sind die Fachgesellschaften eindeutig. Bei Kindern sollen Eingriffe am Genital ohne medizinischen Grund nicht stattfinden. Für Jugendliche verlangen sie eine klare Trennung zwischen medizinisch nötigen und rein kosmetischen Eingriffen. Der Körper ist noch nicht fertig entwickelt, und das Selbstbild junger Menschen prägen Vorbilder aus der Umgebung stark. Werbung für Schönheits-OPs, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, ist verboten.
Gibt es einen medizinischen Grund, den eine Fachärztin festgestellt hat?
Versteht die Jugendliche Bedeutung und Folgen des Eingriffs?
Dann klärt die Ärztin sie selbst auf, und sie stimmt selbst zu. Die Eltern werden einbezogen.
Dann stimmen die Eltern zu. Die Jugendliche wird in einfachen Worten informiert.
Dann warten Sie besser, bis Sie volljährig sind und Ihr Körper fertig entwickelt ist.
Wo eine Intim-OP strafbar wäre
Seit 2013 ist die Verstümmelung der weiblichen Genitalien in Deutschland eine eigene Straftat. Die Strafe beträgt mindestens ein Jahr Gefängnis. Eine Schönheits-OP im Intimbereich ist davon ausdrücklich ausgenommen, wenn eine erwachsene Frau wirksam zugestimmt hat. Das steht in der Begründung des Gesetzes, weil solche Eingriffe in der Regel nicht die schweren Schäden einer Verstümmelung verursachen.
Strafbar ist eine Verstümmelung, also eine Veränderung mit schweren Folgen. Eltern können in eine Verstümmelung ihres Kindes nicht wirksam einwilligen. Eine Zustimmung unter Druck einer anderen Person ist keine freie Entscheidung, dann raten die Fachgesellschaften dringend von der Operation ab. Die Wiederherstellung nach einer Verstümmelung ist dagegen eine Krankenbehandlung, die die Krankenkasse bezahlt.
Wann die Ärztin den Eingriff ablehnen muss
Eine Ärztin darf eine Schönheits-OP ablehnen, und manchmal muss sie es. Die Ethikkommission der Bundesärztekammer verlangt das, wenn die Ärztin nicht vom Nutzen überzeugt ist, etwa wenn hinter dem Wunsch eine seelische Erkrankung stehen könnte. Die Fachgesellschaften nennen einen klaren Fall: Vermutet die Ärztin eine Körperbildstörung, soll sie nicht operieren und Sie an eine Fachstelle für eine Abklärung verweisen.
Bei einer Körperbildstörung beschäftigt sich ein Mensch übermäßig mit einem Makel, den andere kaum oder gar nicht sehen. Nach Studien aus den USA haben 7 bis 8 Prozent der Menschen, die eine Schönheits-OP machen lassen, eine solche Störung. Eine Operation schadet dann meist mehr, als sie nützt, weil sich die Unzufriedenheit danach ein anderes Körperteil sucht. Die Diagnose stellt eine Psychotherapeutin oder Psychiaterin. Schlägt Ihnen eine Ärztin so ein Gespräch vor, ist das ein Zeichen von Sorgfalt und keine Abweisung.
Ist nach der Operation etwas schiefgegangen, prüfen Sie zuerst, ob die Aufklärung vollständig war. Wie Sie dabei vorgehen, steht im Ratgeber Behandlungsfehler nach einer Labienplastik prüfen lassen.
- Nehmen Sie Aufklärungsbogen und Kostenvoranschlag mit nach Hause, bevor Sie einen Termin vereinbaren.
- Markieren Sie im Bogen jede Stelle, die Sie nicht verstehen, und fragen Sie im Gespräch danach.
- Fragen Sie nach den Risiken für Ihr Gefühl und Ihre Sexualität und lassen Sie die Antwort in den Bogen schreiben.
- Lassen Sie Datum und Namen der aufklärenden Ärztin auf dem Bogen eintragen und nehmen Sie die Kopie mit.
- Nehmen Sie sich mindestens einen Tag Zeit, bei Zweifeln länger.
- Ziehen Sie Ihre Zustimmung schriftlich zurück, wenn Sie den Eingriff nicht mehr wollen. Einen Grund brauchen Sie nicht.
Häufige Fragen
Muss die Ärztin, die operiert, das Aufklärungsgespräch vor einer Intim-OP selbst führen?
Nicht unbedingt, das Aufklärungsgespräch vor einer Intim-OP darf auch eine Ärztin mit derselben Ausbildung führen. Eine Arzthelferin oder eine Beraterin ohne ärztliche Ausbildung darf es nicht. Über Dämmerschlaf oder Vollnarkose klärt die Narkoseärztin gesondert auf.
Gibt es eine gesetzliche Bedenkzeit vor einer Schönheits-OP?
Nein, eine feste Bedenkzeit vor einer Schönheits-OP schreibt das Gesetz nicht vor. Sie dürfen sofort zustimmen, wenn Sie sich sicher sind. Die Fachgesellschaften halten aber mehr als 24 Stunden zwischen Gespräch und Eingriff für sinnvoll.
Kann ich meine Zustimmung zu einer Labienplastik kurz vor der Operation zurückziehen?
Ja, Ihre Zustimmung zu einer Labienplastik können Sie jederzeit zurückziehen, auch am Tag der Operation und ohne Grund. Die Ärztin darf dann nicht operieren. Ob die Praxis für den ausgefallenen Termin Geld verlangen darf, regelt Ihr Vertrag.
Darf eine 16-Jährige eine Schamlippenverkleinerung machen lassen?
Eine Schamlippenverkleinerung ohne medizinischen Grund raten die Fachgesellschaften bei Minderjährigen nicht an, weil der Körper noch nicht fertig entwickelt ist. Gibt es einen medizinischen Grund, stimmt die Jugendliche selbst zu, wenn sie die Folgen versteht, sonst die Eltern.
Ist eine Labienplastik in Deutschland strafbar?
Nein, eine Labienplastik ist nicht strafbar, wenn eine erwachsene Frau wirksam zugestimmt hat. Das Gesetz gegen Genitalverstümmelung nimmt Schönheits-OPs im Intimbereich ausdrücklich aus. Strafbar ist eine Verstümmelung, also eine Veränderung mit schweren Folgen.
Was passiert, wenn die Ärztin vor einer Intim-OP eine Körperbildstörung vermutet?
Vermutet die Ärztin vor einer Intim-OP eine Körperbildstörung, soll sie nicht operieren und Sie an eine Psychotherapeutin oder Psychiaterin verweisen. Eine Operation würde in diesem Fall meist mehr schaden als nützen. Das ist ein Zeichen von Sorgfalt.
