Was die Krankenkasse von einer selbst bezahlten Intim-OP erfährt
Eine Intim-OP, die Sie selbst bezahlen, taucht in den Daten Ihrer Krankenkasse nicht auf. Kassenpraxen schicken der Kasse nur die Leistungen, die sie mit ihr abrechnen. Eine Labienplastik ohne medizinischen Grund rechnet die Praxis aber privat ab. Die Rechnung geht an Sie, nicht an die Kasse.
Auf drei Wegen erfährt die Kasse trotzdem davon. Den ersten gehen Sie selbst, wenn Sie bei ihr einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Den zweiten öffnet eine Komplikation, die eine Kassenpraxis oder ein Krankenhaus auf Ihre Versichertenkarte behandelt. Den dritten öffnet eine Krankschreibung, denn deren Diagnosen bekommt die Kasse vollständig.
- Krankenkasse: erfährt nur bei einem Antrag oder bei einer Komplikation davon.
- Arbeitgeber: erfährt nie eine Diagnose, bei einer Krankschreibung nur Beginn und Ende.
- Betriebsärztin: nur wenn Sie ihr den Zugriff auf Ihre Patientenakte erlauben.
- Hausärztin oder Frauenärztin: nur wenn Sie einem Arztbrief zustimmen oder ein Bericht in Ihrer elektronischen Patientenakte landet.
- Private Versicherung: nur wenn Sie den Eingriff im Antrag angeben, weil danach gefragt wird.
- Partner, Eltern, Familie: nur wenn Sie die Praxis von der Schweigepflicht entbinden.
- Finanzamt: nur wenn Sie die Kosten in der Steuererklärung angeben.
Wann Ärzte der Kasse eine Komplikation melden müssen
Kassenpraxen und zugelassene Krankenhäuser müssen der Krankenkasse melden, wenn sie eine Komplikation nach einer Schönheits-OP behandeln. Das gilt auch für Folgen von Tätowierungen und Piercings. Die Pflicht trifft nicht nur die Praxis, die operiert hat. Sie trifft auch die Notaufnahme bei einer Nachblutung oder die Frauenärztin bei einer Entzündung.
Der Grund: Die Kasse behandelt die Komplikation, muss Sie aber an den Kosten beteiligen und kann das Krankengeld kürzen. Ob sie Sie beteiligt, kann sie nicht frei entscheiden, nur in welcher Höhe. Ohne Meldung könnte sie diese Pflicht nicht erfüllen.
Heimlich geschieht die Meldung nicht. Die Praxis muss Ihnen sagen, dass sie meldet und welche Daten sie weitergibt. Ob Ihre Kasse eine Meldung bekommen hat, können Sie dort mit einer Anfrage nach der Datenschutz-Grundverordnung erfragen.
Wer Ihre elektronische Patientenakte lesen kann
Ihre Krankenkasse kann die Inhalte Ihrer elektronischen Patientenakte nicht lesen, kurz ePA. Zugreifen dürfen nur Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und andere Heilberufe, und das nur für Ihre Behandlung. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist ein Zugriff der Kassen technisch und rechtlich ausgeschlossen. Steckt eine Praxis Ihre Versichertenkarte, darf sie 90 Tage lang zugreifen.
Offen ist, ob eine Kassenpraxis den Bericht über eine selbst bezahlte Intim-OP in Ihre ePA stellen muss. Das Gesetz lässt das nicht eindeutig erkennen, und eine klare Aussage der Ärzteverbände gibt es nicht. Eine reine Privatpraxis ohne Kassenzulassung muss es nicht. Sie müssen die Antwort aber nicht abwarten, denn Sie dürfen widersprechen. Die Praxis muss Ihnen sagen, was sie einstellt, und darf nach Ihrem Widerspruch nichts einstellen.
- Fragen Sie im Erstgespräch, ob die Praxis eine Kassenzulassung hat und ob sie Berichte in Ihre ePA stellt.
- Widersprechen Sie, wenn Sie das nicht wollen, und bitten Sie, den Widerspruch in Ihrer Akte festzuhalten.
- Entscheiden Sie, ob Ihre Frauenärztin oder Ihr Hausarzt einen Arztbrief bekommen soll.
- Prüfen Sie nach dem Eingriff in der ePA-App Ihrer Kasse, welche Dokumente dort stehen. Einzelne Dokumente können Sie verbergen oder löschen.
- Sperren Sie einzelnen Praxen den Zugriff über die App oder über die Ombudsstelle Ihrer Kasse.
Was Ihr Arbeitgeber erfährt
Für eine Intim-OP ohne Komplikation gibt es keine Krankschreibung. Die Regeln für Kassenärzte schließen das bei Schönheits-OPs aus. Für die Schonzeit nehmen Sie Urlaub, und Ihr Arbeitgeber erfährt nichts über den Anlass.
Tritt eine Komplikation auf, darf die Ärztin Sie krankschreiben. Dann bekommt die Kasse alle Diagnosen. Ihr Arbeitgeber ruft bei der Kasse dagegen nur fünf Angaben ab, und eine Diagnose gehört nicht dazu.
- Ihr Name
- Beginn und Ende der Krankschreibung
- Das Datum, an dem die Ärztin Sie krankgeschrieben hat
- Ob es eine erste Krankmeldung oder eine Verlängerung ist
- Ob ein Unfall die Ursache sein könnte
Auch Sie selbst müssen Ihrem Arbeitgeber keinen Grund nennen, nur dass Sie krank sind und wie lange voraussichtlich. Ob er dann den Lohn weiterzahlt, hängt davon ab, ob Sie die Krankheit selbst verschuldet haben. Das prüft im Streitfall ein Arbeitsgericht. Wie lange Sie nach dem Eingriff Pause brauchen, steht im Ratgeber zur Schonzeit nach einer Schamlippenkorrektur.
Was Sie einer privaten Versicherung sagen müssen
Eine private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung erfährt von einer Intim-OP nur aus Ihrem Antrag. Fragt der Antrag schriftlich nach Operationen oder Behandlungen in einem Zeitraum, in den der Eingriff fällt, müssen Sie ihn angeben. Das gilt auch, wenn er ästhetisch war und gut verheilt ist. Den Zeitraum legt jeder Versicherer selbst fest.
Eine falsche Antwort kann teuer werden. Je nach Verschulden darf der Versicherer zurücktreten, kündigen oder den Vertrag ändern, etwa mit einem Zuschlag. Diese Rechte enden 5 Jahre nach Vertragsschluss, bei Absicht oder Täuschung nach 10 Jahren. Für einen Vertrag, den Sie schon vor dem Eingriff hatten, gilt die Pflicht nicht mehr.
Bei Ärzten oder Ihrer Kasse darf der Versicherer nur mit Ihrer Einwilligung nachfragen. Die Verbraucherzentrale rät bei Sorge vor einer Ablehnung zu einer anonymen Anfrage. Dabei erfragt ein Dienstleister ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern, zu welchen Bedingungen Sie versichert würden.
Fragt der Antrag schriftlich nach Operationen in dem Zeitraum des Eingriffs?
Ist der Vertrag schon geschlossen?
Dann gilt die Pflicht für diesen Vertrag nicht mehr. Bei einem neuen Vertrag beginnt sie von vorn.
Dann geben Sie den Eingriff vollständig an, mit Datum, Art und Verlauf.
Ohne schriftliche Frage müssen Sie nichts angeben. Fragt der Versicherer später nach, gilt die Pflicht auch dafür.
Wer ohne Ihre Zustimmung nichts erfährt
Außer den Meldungen an die Kasse erfährt niemand ohne Ihre Zustimmung von einer Intim-OP. Die ärztliche Schweigepflicht gilt gegenüber Partnern, Eltern erwachsener Frauen, Arbeitgebern und Behörden. Wer sie bricht, macht sich strafbar, die Strafe reicht bis zu einem Jahr Haft. Das gilt auch für alle, die in der Praxis mitarbeiten.
Auch zwischen Ärztinnen gilt die Schweigepflicht, außer Sie sind einverstanden. Für einen Arztbrief an Ihre Hausärztin braucht die Praxis Ihre Zustimmung. Ein Bericht an Ihre Frauenärztin kann aber nützen: Kommt es zu einer Nachblutung, kennt sie den Eingriff. Diesen Vorteil wägen Sie selbst gegen Ihren Wunsch nach Diskretion ab. Welche Fotos die Praxis von Ihnen macht und wer sie sieht, steht im Ratgeber zur Fotodokumentation bei der Intim-OP.
Häufige Fragen
Sieht die Krankenkasse eine Schamlippenverkleinerung, die ich selbst bezahle?
Nein, eine selbst bezahlte Schamlippenverkleinerung sieht die Krankenkasse nicht, denn die Praxis rechnet privat mit Ihnen ab. Die Kasse erfährt davon nur, wenn Sie einen Antrag stellen oder wenn eine Kassenpraxis eine Komplikation behandelt. Dann muss die Praxis melden und Sie darüber informieren.
Steht auf der Krankmeldung nach einer Intim-OP eine Diagnose für den Arbeitgeber?
Nein, die Krankmeldung für den Arbeitgeber enthält nach einer Intim-OP keine Diagnose. Der Arbeitgeber erfährt nur Beginn und Ende der Krankschreibung und einige formale Angaben. Für eine Intim-OP ohne Komplikation gibt es ohnehin keine Krankschreibung.
Muss ich eine Labienplastik im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeben?
Ja, eine Labienplastik müssen Sie im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeben, wenn der Versicherer schriftlich nach Operationen in diesem Zeitraum fragt. Verschweigen Sie sie, kann er zurücktreten, kündigen oder den Vertrag ändern. Diese Rechte enden 5 Jahre nach Vertragsschluss, bei Täuschung nach 10 Jahren.
Kann die Krankenkasse meine elektronische Patientenakte lesen?
Nein, die Krankenkasse kann die Inhalte Ihrer elektronischen Patientenakte nicht lesen. Zugreifen dürfen nur Praxen, Krankenhäuser und Apotheken für Ihre Behandlung. Einzelne Dokumente können Sie in der ePA-App verbergen oder löschen.
Darf die Praxis meiner Frauenärztin einen Bericht über die Intim-OP schicken?
Die Praxis darf Ihrer Frauenärztin einen Bericht über die Intim-OP nur mit Ihrem Einverständnis schicken. Sagen Sie im Erstgespräch deshalb klar, wer einen Bericht bekommen soll und wer nicht. Ein Bericht kann bei einer Nachblutung helfen.
