Intimchirurgie

Ratgeber

Labienplastik absagen und was mit der Anzahlung passiert

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Eine gebuchte Labienplastik können Sie jederzeit und ohne Frist absagen, indem Sie den Vertrag mit der Praxis kündigen. Bezahlen müssen Sie nur, was die Praxis bis dahin geleistet hat, etwa Beratung und Voruntersuchung. Den Rest einer Anzahlung bekommen Sie zurück. Stornogebühren von 40 bis 100 Prozent hat ein Gericht für unwirksam erklärt.

Frist für Ihre Kündigung
keine, jederzeit
§ 627 Absatz 1 BGB; Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Oktober 2020, III ZR 80/20, Stand 21. September 2026
Unwirksame Stornogebühren einer Klinik
40 bis 100 Prozent
Amtsgericht München, Urteil vom 28. Januar 2016, 213 C 27099/15, Stand 28. Januar 2016
Verjährung Ihrer Rückforderung
3 Jahre
§ 195 und § 199 BGB, gesetze-im-internet.de, Stand 21. September 2026
Ein Smartphone liegt neben einer Tasse Kaffee und einer Karte auf einem Tisch.
Eine geplante Operation können Sie jederzeit absagen. Bild: KI generiert.

Sie können eine Labienplastik jederzeit absagen

Eine Labienplastik ist eine medizinische Behandlung, auch wenn Sie sie aus ästhetischen Gründen wünschen. Der Vertrag darüber ist ein Behandlungsvertrag. Für ihn gilt eine besondere Regel: Weil er auf Vertrauen beruht, dürfen Sie ihn jederzeit kündigen, ohne Frist und ohne Grund.

Der Bundesgerichtshof nennt das ein freies Kündigungsrecht, für das Sie nicht bestraft werden dürfen. 2020 hat er eine Klausel für unwirksam erklärt, nach der eine Patientin beim Abbruch einer Kur 80 Prozent des Tagessatzes zahlen sollte. Dieser Maßstab gilt für jeden Behandlungsvertrag. Der Grund ist einfach: Es geht um einen Eingriff in Ihren Körper, und darüber entscheiden Sie bis zuletzt selbst.

Außerdem können Sie Ihre Zustimmung zur Operation jederzeit zurückziehen, auch am Morgen der Operation. Dann darf nicht operiert werden. Was das für das Geld bedeutet, hängt davon ab, ob Sie den Vertrag kündigen oder nur den Termin verschieben.

Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gibt es nicht

Viele Frauen glauben, sie könnten eine online oder am Telefon gebuchte Operation innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wie einen Kauf im Internet. Für Behandlungsverträge stimmt das nicht. Das Gesetz nimmt sie von diesem Widerrufsrecht aus.

Ein Nachteil ist das nicht, denn Ihr Kündigungsrecht reicht weiter. Es gilt nicht nur 14 Tage, sondern bis zum Beginn des Eingriffs, und es braucht keine Form. Der Unterschied zeigt sich nur beim Geld: Leistungen, die die Praxis vor Ihrer Kündigung erbracht hat, bleiben bezahlt.

Was Sie nach einer Absage zahlen und zurückbekommen

Nach einer Kündigung schulden Sie der Praxis nur noch den Teil, der ihren bisherigen Leistungen entspricht, etwa Beratung, Voruntersuchung oder Blutwerte. Haben Sie mehr angezahlt, muss die Praxis den Rest zurückzahlen. Für die Operation, die nicht stattfindet, gibt es kein Honorar.

Ob eine Praxis überhaupt eine Anzahlung verlangen darf, ist nicht endgültig geklärt. Nach der Gebührenordnung für Ärzte wird ein Honorar erst mit einer korrekten Rechnung fällig. Die Verbraucherzentrale hält Vorkasse für umstritten, eine angemessene Anzahlung für einen lange geplanten Eingriff aber für möglicherweise zulässig. Verlangen Sie in jedem Fall eine korrekte Rechnung über das, was Sie am Ende zahlen.

  • Sie kündigen Wochen vorher: Sie zahlen nur Beratung und Voruntersuchung und bekommen den Rest der Anzahlung zurück.
  • Sie kündigen kurz vorher oder am Tag der Operation: Sie zahlen nur, was schon geleistet wurde, aber nichts für die ausgefallene Operation.
  • Sie verschieben nur den Termin: Konnte die Praxis den fest reservierten Termin nicht neu vergeben, kann sie Geld verlangen, abzüglich dessen, was sie spart.
  • Sie kommen ohne Absage nicht: Es gilt dasselbe wie beim Verschieben.
  • Die Praxis sagt ab: Sie zahlen nur Leistungen, die für Sie noch einen Wert haben, und bekommen den Rest zurück.

Wann eine Stornogebühr unwirksam ist

Viele Praxen und Kliniken schreiben eine Stornoregel in ihre vorgedruckten Vertragsbedingungen. Für solche Bedingungen gelten strenge Regeln. Eine Pauschale ist unwirksam, wenn sie höher ist als der übliche Schaden oder wenn sie Ihnen nicht ausdrücklich erlaubt, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Eine Regel, die Ihr freies Kündigungsrecht mit einer hohen Zahlung belastet, ist ebenfalls unwirksam.

Das Amtsgericht München hat 2016 die Regel einer Schönheitsklinik verworfen. Bei einer Absage weniger als 14 Tage vorher sollten 40 Prozent des Preises fällig werden. Innerhalb von 7 Tagen sollten es 60 Prozent sein, innerhalb von 48 Stunden 100 Prozent, dazu 60 Euro Bearbeitungsgebühr. Bei einer kurzfristigen Absage hätte die Patientin also mehr gezahlt als für den Eingriff selbst, obwohl die Klinik Material, Medikamente und Reinigung gespart hätte.

Anders kann es bei einer maßvollen Regel für einen einzelnen Termin sein, den die Praxis fest für Sie freihält. Der Bundesgerichtshof hat 2022 bestätigt, dass eine Praxis dann Geld verlangen kann. Das setzt aber voraus, dass der Vertrag noch besteht und die Praxis zum Termin bereit war.

  • Eine Pauschale in Höhe des vollen Preises übersieht die Kosten, die die Praxis spart.
  • Fehlt der Hinweis, dass Sie einen geringeren Schaden nachweisen dürfen, ist die Pauschale unwirksam.
  • Eine Regel, die auch bei Kündigung des ganzen Vertrags eine hohe Zahlung verlangt, widerspricht Ihrem freien Kündigungsrecht.
  • Gesparte Kosten für Material und Medikamente muss die Praxis abziehen.

So sagen Sie eine Labienplastik richtig ab

Eine Absage gilt auch am Telefon. Schriftlich haben Sie aber einen Beleg für Datum und Inhalt, und genau darüber wird gestritten, wenn es um Geld geht. Ob Sie kündigen oder verschieben, hängt davon ab, ob Sie den Eingriff bei dieser Praxis später noch wollen.

Kündigen oder verschieben?

Wollen Sie die Labienplastik später bei dieser Praxis machen lassen?

Ja

Liegt der Termin so weit entfernt, dass die Praxis ihn neu vergeben kann?

Ja

Verschieben Sie schriftlich und lassen Sie sich bestätigen, dass die Anzahlung angerechnet wird und keine Kosten entstehen.

Nein

Fragen Sie vorher, ob die Praxis Geld für den Ausfall verlangt, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Nein

Kündigen Sie den Vertrag schriftlich und ziehen Sie Ihre Zustimmung zurück. Sie zahlen dann nur, was schon geleistet wurde.

  1. Schreiben Sie der Praxis per E-Mail oder Brief, dass Sie den Vertrag über die Labienplastik kündigen und Ihre Zustimmung zurückziehen. Einen Grund brauchen Sie nicht.
  2. Nennen Sie das Datum des Termins und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.
  3. Fordern Sie die Anzahlung abzüglich der erbrachten Leistungen zurück, mit einer Frist von zwei Wochen und Ihrer Bankverbindung.
  4. Verlangen Sie für den Betrag, den die Praxis behält, eine korrekte Rechnung mit Datum und Nummern.
  5. Kündigen Sie auch einen eigenen Vertrag mit der Narkoseärztin, falls es einen gibt.
  6. Heben Sie Vertrag, Kostenvoranschlag, Zahlungsbeleg und Kündigung auf. Ihre Rückforderung verjährt nach 3 Jahren.

Wann die Praxis absagen darf und was dann gilt

Auch die Praxis darf den Vertrag kündigen, aber nicht so frei wie Sie. Sie muss Ihnen Zeit lassen, eine andere Praxis zu finden, außer es gibt einen wichtigen Grund. Kündigt sie ohne einen solchen Grund zur Unzeit, muss sie Ihnen den Schaden ersetzen.

Einen guten Grund nennen die Fachgesellschaften selbst: Vermutet die Ärztin eine Körperbildstörung, soll sie nicht operieren und Sie an eine Fachstelle verweisen. Bei einer Körperbildstörung leidet ein Mensch stark unter einem Makel, den andere kaum sehen. Sagt die Praxis deshalb ab, handelt sie sorgfältig. Sie bekommen Ihre Anzahlung zurück, abzüglich der Leistungen, die für Sie noch einen Wert haben. Welche Rechte Sie vor dem Eingriff haben, steht im Ratgeber zu Ihren Rechten im Aufklärungsgespräch.

Zahlt die Praxis die Anzahlung nicht zurück, helfen die Verbraucherzentrale und die Unabhängige Patientenberatung. Eine Klage aus einem Behandlungsvertrag geht seit 2026 vor das Landgericht, dort brauchen Sie eine Anwältin. Was eine Labienplastik insgesamt kostet, steht im Ratgeber Was eine Labienplastik kostet.

Häufige Fragen

Kann ich eine gebuchte Labienplastik kurzfristig absagen?

Ja, eine gebuchte Labienplastik können Sie jederzeit absagen, auch kurzfristig und ohne Grund. Den Vertrag mit der Praxis dürfen Sie fristlos kündigen. Ihre Zustimmung zur Operation können Sie bis zuletzt zurückziehen.

Bekomme ich die Anzahlung für eine Labienplastik zurück, wenn ich absage?

Ja, die Anzahlung für eine Labienplastik bekommen Sie nach einer Kündigung zurück, soweit sie mehr ist als die Leistungen, die die Praxis schon erbracht hat. Für die ausgefallene Operation darf die Praxis kein Honorar behalten. Hohe Stornogebühren in vorgedruckten Bedingungen sind meist unwirksam.

Habe ich bei einer online gebuchten Schönheits-OP ein Widerrufsrecht von 14 Tagen?

Nein, bei einer online gebuchten Schönheits-OP haben Sie kein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Sie können den Vertrag aber jederzeit fristlos kündigen, auch nach 14 Tagen. Dann zahlen Sie nur, was die Praxis schon geleistet hat.

Ist eine Stornogebühr von 60 Prozent bei einer abgesagten Schönheits-OP erlaubt?

Nein, eine Stornogebühr von 60 Prozent bei einer abgesagten Schönheits-OP hat das Amtsgericht München 2016 für unwirksam erklärt, als Teil einer Staffel von 40 bis 100 Prozent. Sie war höher als der zu erwartende Schaden und berücksichtigte gesparte Kosten nicht.

Muss ich zahlen, wenn ich den Termin für die Labienplastik nur verschiebe?

Beim Verschieben einer Labienplastik kann ein Ausfallhonorar anfallen, wenn die Praxis den Termin fest für Sie freigehalten hat und ihn nicht neu vergeben kann. Gesparte Kosten muss sie abziehen. Kündigen Sie den Vertrag, entsteht kein Ausfallhonorar.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 627 BGB, Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 628 BGB, Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 615 BGB, Vergütung bei Annahmeverzug, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 312 BGB, Anwendungsbereich der Verbraucherschutzvorschriften (Absatz 2 Nummer 7: Behandlungsverträge), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. §§ 308 und 309 BGB, Klauselverbote (§ 308 Nummer 7, § 309 Nummer 5), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 12 GOÄ, Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Bundesgerichtshof, Pressemitteilung zum Urteil vom 8. Oktober 2020, III ZR 80/20 (Schadensersatzklausel bei Abbruch einer Behandlung unwirksam), Bundesgerichtshof,
  8. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Mai 2022, III ZR 78/21 (Ausfallhonorar, § 615 BGB bei Behandlungsverträgen), Volltext, Bundesgerichtshof, Volltext über RWS Verlag,
  9. Amtsgericht München, Urteil vom 28. Januar 2016, 213 C 27099/15, Pressemitteilung 34/2016 (Stornogebühren einer Schönheitsklinik unwirksam), Bayerisches Staatsministerium der Justiz,
  10. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, Drucksache 17/10488 vom 15. August 2012 (Begründung zu § 630a BGB), Deutscher Bundestag,
  11. IGeL: Rechnung und Vorkasse für Selbstzahlerleistungen (Stand 22. April 2025), Verbraucherzentrale Bundesverband,
  12. S2k-Leitlinie Rekonstruktive und ästhetische Operationen des weiblichen Genitale, AWMF-Registernummer 009-019, Stand August 2022 (Empfehlung 1.E3), Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) mit DGPRÄC, OEGGG und SGGG,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Jede Zahl in den Ratgebern haben wir an der genannten Quelle geprüft. Die Adressen verarbeitet ein festes Programm, sie stammen unverändert aus OpenStreetMap.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und ziehen den Stand auf der Seite nach.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.