Intimchirurgie

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Checkliste für das Aufklärungsgespräch vor der Intim-OP

Vor einer Intim-OP muss Ihre Ärztin mit Ihnen über 14 Punkte sprechen: was gemacht wird, welche Risiken es gibt, welche anderen Wege es gibt und was es kostet. Ein Formular allein reicht dafür nicht. Haken Sie ab, was im Gespräch vorkam, und die Checkliste nennt Ihnen die Punkte, die noch fehlen.

Pflichtpunkte im Aufklärungsgespräch
14 Punkte
§§ 630c bis 630e BGB, gesetze-im-internet.de, Stand 3. Oktober 2026
Sinnvolle Bedenkzeit vor der OP
mehr als 24 Stunden
Leitlinie AWMF 009-019, Stand 1. August 2022
Aufbewahrung Ihrer Behandlungsakte
10 Jahre
§ 630f Absatz 3 BGB, gesetze-im-internet.de, Stand 3. Oktober 2026

5 Regeln für das Gespräch vor der Unterschrift

  • Das Gespräch führt die Ärztin selbst oder eine Person mit der nötigen Ausbildung. Ein Aufklärungsbogen darf das Gespräch nur ergänzen.
  • Einen festen Abstand zwischen Gespräch und Operation schreibt das Gesetz nicht vor. Es verlangt, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Die Fachgesellschaften für Frauenheilkunde und plastische Chirurgie halten mehr als 24 Stunden für sinnvoll.
  • Zahlt die Krankenkasse nicht sicher alles, bekommen Sie die voraussichtlichen Kosten vor der Behandlung in Textform, also auf Papier oder per E-Mail.
  • Von allem, was Sie zur Aufklärung unterschreiben, bekommen Sie eine Kopie. Ihre Behandlungsakte bewahrt die Praxis 10 Jahre lang auf.
  • Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurückziehen, auch nach der Unterschrift, ohne Grund und ohne besondere Form.
Haken Sie ab, was im Gespräch vorkam

Nein, es fehlen noch 14 Punkte von 14: Welcher Eingriff es ist, Wie viel verändert wird, Wie der Eingriff abläuft, Was danach auf jeden Fall kommt, Welche Risiken es gibt, Ob der Eingriff nötig ist und was er erreichen kann, Welche anderen Wege es gibt, Ein Gespräch, nicht nur ein Formular, Genug Zeit zum Überlegen, Verständlich erklärt, Kopien zum Mitnehmen, Die Kosten vorher schriftlich, Ihre Zustimmung vor dem Eingriff, Sie können jederzeit Nein sagen. Sprechen Sie diese Punkte an, bevor Sie unterschreiben.

Diese 14 Punkte gehören in jedes Aufklärungsgespräch

Wie lange das Gespräch dauert, schreibt das Gesetz nicht vor, wohl aber, was darin vorkommen muss. Die 14 Punkte stammen aus den Paragrafen 630c bis 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Legen Sie die Liste neben das Formular, das Sie unterschreiben sollen.

14 Punkte der gesetzlichen Aufklärung mit Fundstelle im Bürgerlichen Gesetzbuch, Stand 2026-10-03.
PunktWas das heißtFundstelle
Welcher Eingriff es istWas genau gemacht wird und an welcher Stelle.§ 630e Absatz 1 Satz 2 BGB
Wie viel verändert wirdWie viel Gewebe die Ärztin entfernt oder verändert und was nicht dazugehört.§ 630e Absatz 1 Satz 2 BGB
Wie der Eingriff abläuftAblauf, Art der Betäubung und Dauer der Operation.§ 630e Absatz 1 Satz 2 BGB
Was danach auf jeden Fall kommtSchwellung, Schmerzen und Schonzeit, auch wenn alles gut verläuft.§ 630e Absatz 1 Satz 2 BGB
Welche Risiken es gibtMögliche Komplikationen und bleibende Folgen, auch seltene, wenn sie Ihren Alltag prägen würden.§ 630e Absatz 1 Satz 2 BGB
Ob der Eingriff nötig ist und was er erreichen kannOb es einen medizinischen Grund gibt, wie eilig es ist und mit welchem Ergebnis Sie rechnen können.§ 630e Absatz 1 Satz 2 BGB
Welche anderen Wege es gibtAndere übliche Behandlungen, die Sie unterschiedlich belasten oder andere Risiken und Chancen haben.§ 630e Absatz 1 Satz 3 BGB
Ein Gespräch, nicht nur ein FormularDie Ärztin selbst oder eine Person mit der nötigen Ausbildung spricht mit Ihnen. Ein Formular darf das Gespräch nur ergänzen.§ 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB
Genug Zeit zum ÜberlegenDas Gespräch liegt so früh, dass Sie in Ruhe entscheiden können.§ 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BGB
Verständlich erklärtIn einer Sprache und mit Worten, die Sie verstehen.§ 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB
Kopien zum MitnehmenVon allem, was Sie zur Aufklärung und Einwilligung unterschreiben, bekommen Sie eine Kopie.§ 630e Absatz 2 Satz 2 BGB
Die Kosten vorher schriftlichZahlt die Krankenkasse nicht sicher alles, nennt Ihnen die Praxis die voraussichtlichen Kosten vor der Behandlung in Textform, also auf Papier oder per E-Mail.§ 630c Absatz 3 Satz 1 BGB
Ihre Zustimmung vor dem EingriffOhne Ihre Zustimmung darf die Ärztin nicht operieren.§ 630d Absatz 1 Satz 1 BGB
Sie können jederzeit Nein sagenSie können Ihre Zustimmung jederzeit zurückziehen, ohne Grund und ohne besondere Form.§ 630d Absatz 3 BGB

Bedenkzeit und Aufbewahrung Ihrer Unterlagen

Einen festen Abstand zwischen Gespräch und Operation nennt das Gesetz nicht. Es verlangt nur, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Die Fachgesellschaften für Frauenheilkunde und plastische Chirurgie halten mehr als 24 Stunden zwischen Gespräch und Eingriff für sinnvoll. Ihre Behandlungsakte bewahrt die Praxis 10 Jahre lang auf.

3 Fristen rund um das Aufklärungsgespräch mit Fundstelle, Stand 2026-10-03. Ein leeres Feld heißt: Die Quelle nennt keine Zahl.
Worum es gehtFristFundstelle
Abstand zwischen Aufklärungsgespräch und Eingriff, den die Fachgesellschaften für sinnvoll haltenmehr als 24 StundenBehandlungsempfehlung der Fachgesellschaften (AWMF 009-019), Kapitel Präoperative Vorbereitung: kann sinnvoll sein, keine Pflicht
Mindestabstand zwischen Aufklärungsgespräch und Eingriff im Gesetzkeine Zahl im Gesetz§ 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BGB verlangt Rechtzeitigkeit, nennt aber keine Zahl
Aufbewahrung Ihrer Behandlungsakte nach Abschluss der Behandlung10 Jahre§ 630f Absatz 3 BGB

Was die Checkliste nicht prüft

Die Checkliste sagt nicht, ob ein Eingriff für Sie richtig ist, und sie bewertet keine Praxis. Sie zeigt nur, ob im Gespräch alles vorkam, was das Gesetz verlangt. Fehlt ein Punkt, fragen Sie nach, bevor Sie unterschreiben. Sie dürfen Ihre Zustimmung jederzeit zurückziehen, auch nach der Unterschrift.

Woher die Angaben stammen

  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630c Absatz 3: Information über die Kosten in Textform, zur Quelle, abgerufen am 3. Oktober 2026.
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630d: Einwilligung und Widerruf, zur Quelle, abgerufen am 3. Oktober 2026.
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630e: Aufklärungspflichten, zur Quelle, abgerufen am 3. Oktober 2026.
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630f Absatz 3: Aufbewahrung der Behandlungsakte, zur Quelle, abgerufen am 3. Oktober 2026.
  • S2k-Leitlinie Rekonstruktive und ästhetische Operationen des weiblichen Genitale, AWMF-Registernummer 009-019, Stand August 2022, Kapitel Präoperative Vorbereitung, zur Quelle, abgerufen am 3. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Was muss im Aufklärungsgespräch vor einer Intim-OP besprochen werden?

Im Aufklärungsgespräch vor einer Intim-OP bespricht die Ärztin mit Ihnen, welcher Eingriff es ist, wie er abläuft und welche Folgen und Risiken er hat. Dazu gehören die Frage, ob der Eingriff nötig ist, andere Behandlungswege und die Kosten, wenn die Kasse nicht zahlt. Insgesamt sind es 14 Punkte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Reicht ein Aufklärungsbogen vor einer Intim-OP aus?

Nein, ein Aufklärungsbogen allein reicht vor einer Intim-OP nicht. Das Gesetz verlangt ein Gespräch mit der Ärztin oder mit einer Person, die die nötige Ausbildung hat. Der Bogen darf das Gespräch nur ergänzen, und von allem, was Sie unterschreiben, bekommen Sie eine Kopie.

Wie viel Zeit muss zwischen Aufklärungsgespräch und Intim-OP liegen?

Eine feste Frist zwischen Aufklärungsgespräch und Intim-OP nennt das Gesetz nicht. Es verlangt nur, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Die Fachgesellschaften für Frauenheilkunde und plastische Chirurgie halten mehr als 24 Stunden Abstand für sinnvoll.

Kann ich meine Einwilligung zur Intim-OP zurückziehen?

Ja, Ihre Einwilligung zur Intim-OP können Sie jederzeit zurückziehen, auch nach der Unterschrift. Einen Grund müssen Sie nicht nennen, und eine besondere Form ist nicht nötig. Ohne Ihre Zustimmung darf die Ärztin nicht operieren.

Muss die Praxis die Kosten einer Intim-OP vorher schriftlich nennen?

Ja, wenn die Krankenkasse die Kosten nicht sicher ganz übernimmt, nennt Ihnen die Praxis die voraussichtlichen Kosten vor der Behandlung in Textform. Textform heißt auf Papier oder per E-Mail. Bei einer Intim-OP, die Sie selbst bezahlen, gilt das also immer.

Ratgeber zu Aufklärung, Erstgespräch und Absage einer Intim-OP