Intimchirurgie

Checkliste für das Aufklärungsgespräch vor der Intim-OP

Aufklärungspflichten der Ärztin vor einer Operation

Vor jeder Operation klärt die Ärztin Sie über Art, Umfang, Ablauf, Folgen und Risiken auf, dazu über Nutzen, Dringlichkeit und andere Behandlungswege. Das Gespräch ist mündlich, rechtzeitig und verständlich, und Sie bekommen Kopien Ihrer Unterschriften. Zahlt die Kasse nicht sicher, nennt die Praxis die Kosten vorher in Textform.

5 Regeln für das Gespräch vor der Unterschrift

  • Das Gespräch führt die Ärztin selbst oder eine Person mit der nötigen Ausbildung. Ein Aufklärungsbogen darf das Gespräch nur ergänzen.
  • Einen festen Abstand zwischen Gespräch und Operation schreibt das Gesetz nicht vor. Es verlangt, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Die Fachgesellschaften für Frauenheilkunde und plastische Chirurgie halten mehr als 24 Stunden für sinnvoll.
  • Zahlt die Krankenkasse nicht sicher alles, bekommen Sie die voraussichtlichen Kosten vor der Behandlung in Textform, also auf Papier oder per E-Mail.
  • Von allem, was Sie zur Aufklärung unterschreiben, bekommen Sie eine Kopie. Ihre Behandlungsakte bewahrt die Praxis 10 Jahre lang auf.
  • Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurückziehen, auch nach der Unterschrift, ohne Grund und ohne besondere Form.

Diese 14 Punkte gehören in jedes Aufklärungsgespräch

Wie lange das Gespräch dauert, schreibt das Gesetz nicht vor, wohl aber, was darin vorkommen muss. Die 14 Punkte stammen aus den Paragrafen 630c bis 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Legen Sie die Liste neben das Formular, das Sie unterschreiben sollen.

14 Punkte der gesetzlichen Aufklärung mit Fundstelle im Bürgerlichen Gesetzbuch, Stand 2026-10-03.
PunktWas das heißtFundstelle
Welcher Eingriff es istWas genau gemacht wird und an welcher Stelle.§ 630e Absatz 1 Satz 2 BGB
Wie viel verändert wirdWie viel Gewebe die Ärztin entfernt oder verändert und was nicht dazugehört.§ 630e Absatz 1 Satz 2 BGB
Wie der Eingriff abläuftAblauf, Art der Betäubung und Dauer der Operation.§ 630e Absatz 1 Satz 2 BGB
Was danach auf jeden Fall kommtSchwellung, Schmerzen und Schonzeit, auch wenn alles gut verläuft.§ 630e Absatz 1 Satz 2 BGB
Welche Risiken es gibtMögliche Komplikationen und bleibende Folgen, auch seltene, wenn sie Ihren Alltag prägen würden.§ 630e Absatz 1 Satz 2 BGB
Ob der Eingriff nötig ist und was er erreichen kannOb es einen medizinischen Grund gibt, wie eilig es ist und mit welchem Ergebnis Sie rechnen können.§ 630e Absatz 1 Satz 2 BGB
Welche anderen Wege es gibtAndere übliche Behandlungen, die Sie unterschiedlich belasten oder andere Risiken und Chancen haben.§ 630e Absatz 1 Satz 3 BGB
Ein Gespräch, nicht nur ein FormularDie Ärztin selbst oder eine Person mit der nötigen Ausbildung spricht mit Ihnen. Ein Formular darf das Gespräch nur ergänzen.§ 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB
Genug Zeit zum ÜberlegenDas Gespräch liegt so früh, dass Sie in Ruhe entscheiden können.§ 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BGB
Verständlich erklärtIn einer Sprache und mit Worten, die Sie verstehen.§ 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB
Kopien zum MitnehmenVon allem, was Sie zur Aufklärung und Einwilligung unterschreiben, bekommen Sie eine Kopie.§ 630e Absatz 2 Satz 2 BGB
Die Kosten vorher schriftlichZahlt die Krankenkasse nicht sicher alles, nennt Ihnen die Praxis die voraussichtlichen Kosten vor der Behandlung in Textform, also auf Papier oder per E-Mail.§ 630c Absatz 3 Satz 1 BGB
Ihre Zustimmung vor dem EingriffOhne Ihre Zustimmung darf die Ärztin nicht operieren.§ 630d Absatz 1 Satz 1 BGB
Sie können jederzeit Nein sagenSie können Ihre Zustimmung jederzeit zurückziehen, ohne Grund und ohne besondere Form.§ 630d Absatz 3 BGB

Bedenkzeit und Aufbewahrung Ihrer Unterlagen

Einen festen Abstand zwischen Gespräch und Operation nennt das Gesetz nicht. Es verlangt nur, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Die Fachgesellschaften für Frauenheilkunde und plastische Chirurgie halten mehr als 24 Stunden zwischen Gespräch und Eingriff für sinnvoll. Ihre Behandlungsakte bewahrt die Praxis 10 Jahre lang auf.

3 Fristen rund um das Aufklärungsgespräch mit Fundstelle, Stand 2026-10-03. Ein leeres Feld heißt: Die Quelle nennt keine Zahl.
Worum es gehtFristFundstelle
Abstand zwischen Aufklärungsgespräch und Eingriff, den die Fachgesellschaften für sinnvoll haltenmehr als 24 StundenBehandlungsempfehlung der Fachgesellschaften (AWMF 009-019), Kapitel Präoperative Vorbereitung: kann sinnvoll sein, keine Pflicht
Mindestabstand zwischen Aufklärungsgespräch und Eingriff im Gesetzkeine Zahl im Gesetz§ 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BGB verlangt Rechtzeitigkeit, nennt aber keine Zahl
Aufbewahrung Ihrer Behandlungsakte nach Abschluss der Behandlung10 Jahre§ 630f Absatz 3 BGB

Was die Checkliste nicht prüft

Die Checkliste sagt nicht, ob ein Eingriff für Sie richtig ist, und sie bewertet keine Praxis. Sie zeigt nur, ob im Gespräch alles vorkam, was das Gesetz verlangt. Fehlt ein Punkt, fragen Sie nach, bevor Sie unterschreiben. Sie dürfen Ihre Zustimmung jederzeit zurückziehen, auch nach der Unterschrift.

Woher die Angaben stammen

  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630c Absatz 3: Information über die Kosten in Textform, zur Quelle, abgerufen am 3. Oktober 2026.
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630d: Einwilligung und Widerruf, zur Quelle, abgerufen am 3. Oktober 2026.
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630e: Aufklärungspflichten, zur Quelle, abgerufen am 3. Oktober 2026.
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630f Absatz 3: Aufbewahrung der Behandlungsakte, zur Quelle, abgerufen am 3. Oktober 2026.
  • S2k-Leitlinie Rekonstruktive und ästhetische Operationen des weiblichen Genitale, AWMF-Registernummer 009-019, Stand August 2022, Kapitel Präoperative Vorbereitung, zur Quelle, abgerufen am 3. Oktober 2026.

Zurück zum Werkzeug