Intimchirurgie

Ratgeber

Was eine Vaginalstraffung kostet und wann die Kasse zahlt

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Eine Vaginalstraffung ohne Senkung zahlen Sie selbst, nach Angaben der Fachgesellschaft VDÄPC meist 1.500 bis 6.500 Euro für Intim-OPs bei Frauen. Das reine Arzthonorar liegt bei 124 bis 298 Euro. Hat eine Senkung Beschwerden, zahlt die Krankenkasse die Operation. Sie zahlen dann nur 10 Euro je Tag im Krankenhaus, ab 2027 15 Euro.

Gesamtkosten Intim-OP bei Frauen
1.500 bis 6.500 Euro
VDÄPC, Patienteninformation weibliche Intimchirurgie, Stand 21. September 2026
Arzthonorar für die Scheidenplastik
124 bis 298 Euro
Gebührenordnung für Ärzte, Nummern 1125 bis 1128, 2,3-facher Satz, eigene Berechnung, Stand 21. September 2026
Ihr Anteil je Krankenhaustag
10 Euro, ab 2027 15 Euro
§ 39 Absatz 4 und § 61 SGB V, BGBl. 2026 I Nr. 228, Stand 29. Juli 2026
Ein leerer Schreibtisch mit Bürostuhl, einer geschlossenen Mappe und einem Blumenstrauß in einem hellen Raum.
Ob die Kasse eine Vaginalstraffung zahlt, hängt vom Befund ab. Bild: KI generiert.

Was eine Vaginalstraffung kostet, wenn Sie selbst zahlen

Bei einer Vaginalstraffung rafft oder entfernt die Ärztin Gewebe an der Scheidenwand, damit die Scheide enger wird. Einen amtlichen Preis dafür gibt es nicht. Die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) nennt für Intim-OPs bei Frauen etwa 1.500 bis 6.500 Euro. Eine eigene Spanne nur für die Vaginalstraffung nennt sie nicht.

Was hinter dieser Spanne steckt, lässt sich an der Gebührenordnung für Ärzte nachrechnen, kurz GOÄ. Nach ihr rechnen Ärztinnen jede Leistung ab, die nicht die Kasse bezahlt. Die Scheidenplastik hat dort vier Nummern. Beim üblichen 2,3-fachen Satz kostet die Operation selbst zwischen 123,87 Euro für die vordere Scheidenplastik und 297,61 Euro für die größte Variante. Vordere und hintere Scheidenplastik zusammen kosten 222,54 Euro.

Arzthonorar für die Scheidenplastik nach der Gebührenordnung für Ärzte, nur die Operation, ohne Narkose, Klinik und Steuer, eigene Berechnung.
OperationEinfacher SatzÜblicher Satz (2,3-fach)Höchstsatz (3,5-fach)
Vordere Scheidenplastik53,86 Euro123,87 Euro188,50 Euro
Hintere Scheidenplastik mit Beckenboden75,19 Euro172,94 Euro263,17 Euro
Vordere und hintere Scheidenplastik mit Beckenboden96,76 Euro222,54 Euro338,65 Euro
Scheiden- und Gebärmutterhalsplastik129,40 Euro297,61 Euro452,89 Euro

Zwischen ein paar hundert Euro Honorar und mehreren tausend Euro Gesamtpreis liegen drei Dinge. Erstens kommen Narkose, Operationsraum, Material und oft eine Nacht in der Klinik dazu. Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie empfiehlt bei einer Vaginalkorrektur einen Aufenthalt in der Klinik. Zweitens darf die Ärztin mehr als das 3,5-Fache nur mit einer schriftlichen Vereinbarung verlangen, die Sie vorher unterschreiben. Drittens kommt ohne medizinischen Grund Umsatzsteuer dazu.

Bei einer Senkung mit Beschwerden zahlt die Krankenkasse

Die Krankenkasse zahlt eine Scheidenplastik, wenn sie eine Krankheit behandelt. Eine Senkung ist so eine Krankheit, wenn sie Beschwerden macht. Bei einer Senkung rutschen Scheidenwand, Gebärmutter oder Blase tiefer. Typisch sind ein Druckgefühl, eine Vorwölbung in der Scheide oder Probleme beim Wasserlassen und beim Stuhlgang. Die Operation heißt dann nicht Vaginalstraffung, sondern vordere oder hintere Scheidenplastik.

Vor der Operation stehen zwei Behandlungen ohne Skalpell. Die Behandlungsempfehlung der Fachgesellschaften zur Senkung rät mit dem stärksten Grad, bei einer leichten bis mittleren Senkung Beckenbodentraining anzubieten. Ebenso stark empfiehlt sie ein Pessar. Das ist ein Ring oder eine Schale, die in der Scheide die abgesunkenen Organe stützt. Krankengymnastik für den Beckenboden bekommen Sie auf Rezept. Ob Ihre Kasse ein Pessar zahlt, klären Sie vorher mit ihr.

Anders ist es bei einem Weitegefühl ohne Senkung, etwa nach einer Geburt oder in den Wechseljahren. Das gilt bei der Kasse nicht als Krankheit. Eine Straffung ohne Senkung und ohne Beschwerden zahlen Sie deshalb selbst. Welche Wege es gegen ein Weitegefühl nach der Geburt gibt, steht im Ratgeber zur Vaginalstraffung nach der Geburt.

Wer bezahlt meine Scheidenplastik?

Hat Ihre Frauenärztin eine Senkung mit Beschwerden festgestellt?

Ja

Haben Sie Beckenbodentraining oder ein Pessar versucht?

Ja

Dann zahlt die Kasse die Operation. Sie zahlen nur den Anteil für die Tage im Krankenhaus.

Nein

Die Kasse zahlt trotzdem, wenn die Ärztin die Operation für nötig hält. Fragen Sie aber zuerst nach Training und Pessar.

Nein

Haben Sie Beschwerden durch eine Narbe nach einem Dammriss?

Ja

Lassen Sie den Befund festhalten und fragen Sie vorher bei Ihrer Kasse nach, ob sie die Korrektur zahlt.

Nein

Dann zahlen Sie die Straffung selbst, mit Umsatzsteuer.

Was Sie bei einer Senkungsoperation selbst zahlen

Ist die Scheidenplastik eine Kassenleistung, zahlen Sie nur einen Anteil für die Tage im Krankenhaus. Bis Ende 2026 sind das 10 Euro je Tag, ab dem 1. Januar 2027 sind es 15 Euro, für höchstens 28 Tage im Jahr. So steht es in einem Gesetz vom Juli 2026. Vier Tage Krankenhaus im Dezember 2026 kosten Sie also 40 Euro, im Januar 2027 kosten sie 60 Euro.

Alle Zuzahlungen eines Jahres zusammen sind begrenzt, auf 2 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken auf 1 Prozent. Wer die Grenze erreicht, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Gehört zur Operation die Entfernung der Gebärmutter, haben Sie Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung auf Kosten der Kasse. Darauf muss die Ärztin Sie in der Regel mindestens 10 Arbeitstage vor dem Eingriff hinweisen.

Was eine Straffung ohne Befund wirklich kostet

Eine Vaginalstraffung ohne medizinischen Grund kostet mehr als das Angebot der Praxis. Erstens kommen 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Rechnung. Das Bundesministerium der Finanzen hat im Mai 2026 festgelegt, dass Schönheits-OPs nur steuerfrei sind, wenn sie eine Krankheit oder Verletzung behandeln. Eine Ausnahme gilt für sehr kleine Praxen, die keine Umsatzsteuer abführen.

Zweitens tragen Sie einen Teil der Kosten, wenn es zu Komplikationen kommt. Die Kasse behandelt Sie zwar, muss Sie aber an den Kosten beteiligen und kann das Krankengeld kürzen. Drittens gibt es für die Erholung keine Krankschreibung, solange alles gut verläuft. Planen Sie die Tage nach dem Eingriff deshalb als Urlaub.

  • Das Honorar für die Operation nach der Gebührenordnung.
  • Die Narkose als eigene Rechnung der Narkoseärztin.
  • Klinik und Übernachtung, wenn die Praxis einen Aufenthalt empfiehlt.
  • Operationsraum, Material und Medikamente.
  • 19 Prozent Umsatzsteuer.
  • Eine Rücklage für mögliche Komplikationen.
  • Urlaubstage für die Erholung.

Wenn bei einer Senkungsoperation auch gestrafft werden soll

Manche Frauen wünschen bei einer Senkungsoperation zusätzlich eine Veränderung aus ästhetischen Gründen. Dann gibt es zwei Leistungen mit zwei Zahlern. Die Kasse zahlt den Teil, der die Senkung behandelt. Den Wunschteil darf eine Kassenärztin nur berechnen, wenn Sie vorher schriftlich zugestimmt haben und auf die Kosten hingewiesen wurden. Ohne diese Vereinbarung schulden Sie dafür nichts.

Lassen Sie sich im Operationsbericht beschreiben, was medizinisch nötig war und was auf Ihren Wunsch geschah. Das ist wichtig, wenn es später Komplikationen gibt. Die Kasse beteiligt Sie nur an den Kosten von Komplikationen aus dem Wunschteil. Unterschreiben Sie die Vereinbarung nicht erst am Tag der Operation, sondern mit genug Zeit zum Überlegen.

So prüfen Sie ein Angebot für eine Vaginalstraffung

Prüfen Sie ein Angebot in einer festen Reihenfolge, denn der erste Schritt entscheidet über alle weiteren. Ob Sie ein Angebot brauchen oder ob die Kasse zahlt, klärt nur die Untersuchung in der Frauenarztpraxis. Erst danach lohnt der Preisvergleich, und zwar nach Posten, nicht nach der Endsumme. Rabatte sind kein Kriterium, denn sie sind bei Schönheits-OPs nicht erlaubt. Was andere Intim-OPs kosten, steht im Ratgeber Was eine Labienplastik kostet.

  1. Lassen Sie in der Frauenarztpraxis klären, ob eine Senkung vorliegt. Davon hängt ab, ob die Kasse zahlt.
  2. Versuchen Sie bei einer Senkung zuerst Beckenbodentraining und Pessar und klären Sie die Kosten mit der Kasse.
  3. Fragen Sie vor einer Entfernung der Gebärmutter nach Ihrem Recht auf eine zweite Meinung.
  4. Verlangen Sie als Selbstzahlerin einen Kostenvoranschlag mit allen Posten und der Umsatzsteuer.
  5. Prüfen Sie, ob ein Preis über dem 3,5-fachen Satz auf einer schriftlichen Vereinbarung beruht.
  6. Klären Sie schriftlich, wer eine Nachkorrektur bezahlt und bis wann.

Häufige Fragen

Was kostet eine Vaginalstraffung ohne medizinischen Grund?

Eine Vaginalstraffung ohne medizinischen Grund kostet nach Angaben der VDÄPC für Intim-OPs bei Frauen etwa 1.500 bis 6.500 Euro. Das reine Arzthonorar liegt beim üblichen Satz zwischen 123,87 und 297,61 Euro. Den Rest machen Narkose, Klinik, Material und Umsatzsteuer aus.

Zahlt die Krankenkasse eine Scheidenplastik bei einer Senkung?

Ja, bei einer Senkung mit Beschwerden zahlt die Krankenkasse die Scheidenplastik. Sie zahlen nur den Anteil für die Tage im Krankenhaus, 10 Euro je Tag bis Ende 2026 und 15 Euro ab 2027. Vorher rät die Behandlungsempfehlung zu Beckenbodentraining und Pessar.

Wie hoch ist die Zuzahlung im Krankenhaus ab 2027?

Die Zuzahlung im Krankenhaus steigt am 1. Januar 2027 von 10 auf 15 Euro je Tag, für höchstens 28 Tage im Jahr. Das gilt auch für eine Scheidenplastik wegen einer Senkung. Vier Tage kosten dann 60 statt 40 Euro.

Kann ich bei einer Senkungsoperation gleichzeitig eine Straffung machen lassen?

Ja, eine Straffung aus ästhetischen Gründen ist bei einer Senkungsoperation möglich, aber die Kasse zahlt nur den medizinisch nötigen Teil. Den Wunschteil darf die Ärztin nur berechnen, wenn Sie vorher schriftlich zugestimmt haben. An Komplikationen aus diesem Teil beteiligt Sie die Kasse.

Muss ich auf eine Vaginalstraffung Umsatzsteuer zahlen?

Ja, auf eine Vaginalstraffung ohne medizinischen Grund kommen 19 Prozent Umsatzsteuer. Eine Scheidenplastik wegen einer Senkung behandelt dagegen eine Krankheit und ist steuerfrei. Eine Ausnahme gilt für sehr kleine Praxen, die keine Umsatzsteuer abführen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Anlage Gebührenverzeichnis, Nummern 1125 bis 1128 (Scheidenplastik), mit §§ 1, 2 und 5 (Verlangensleistung, abweichende Vereinbarung, Punktwert und Steigerungssatz), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 39 SGB V, Krankenhausbehandlung (Absatz 4: Zuzahlung für längstens 28 Tage), mit §§ 27, 32 und 62 SGB V (Krankenbehandlung, Heilmittel, Belastungsgrenze), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Artikel 1 Nummer 23 (§ 61 SGB V neu) und Artikel 8 Absatz 2, Bundesministerium der Justiz, Bundesgesetzblatt,
  4. § 27b SGB V, Zweitmeinung, in der Fassung des BGBl. 2026 I Nr. 228, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL), zuletzt geändert am 21. August 2025, in Kraft seit 13. November 2025 (Eingriff 2: Hysterektomie), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  6. S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie des Descensus genitalis der Frau, AWMF-Registernummer 015-006, Version 6.0, März 2026 (Empfehlungen 3.E24 und 3.E28, Kapitel 4.1 und 5.1), Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), OEGGG, SGGG,
  7. S2k-Leitlinie Rekonstruktive und ästhetische Operationen des weiblichen Genitale, AWMF-Registernummer 009-019, Stand August 2022 (Kapitel 6, vaginal laxity), Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) mit DGPRÄC, OEGGG und SGGG,
  8. GOÄ-Ratgeber: Individuelle Gesundheitsleistungen, Vertragsgestaltung (§ 18 Absatz 8 Nummer 3 BMV-Ä, keine Pauschalen), Bundesärztekammer,
  9. Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA, zuletzt geändert am 7. Dezember 2023, in Kraft seit 21. Februar 2024, § 3 Absatz 2 (keine Arbeitsunfähigkeit bei kosmetischen Operationen ohne Komplikationen), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  10. Umsatzsteuerbefreiung für ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG, BMF-Schreiben vom 21. Mai 2026, Bundesministerium der Finanzen,
  11. Patienteninformation weibliche Intimchirurgie (Kosten etwa 1.500 bis 6.500 Euro, Rabatte unzulässig), Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC),
  12. Patientenratgeber Intimkorrekturen (Kosten etwa 1.000 bis 6.600 Euro, stationärer Aufenthalt bei Vaginalkorrektur), Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC),

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.