Wann das Finanzamt eine Schamlippenverkleinerung anerkennt
Das Finanzamt erkennt eine Schamlippenverkleinerung nur an, wenn sie eine Krankheit behandelt hat. Dann zählen die Kosten zu den außergewöhnlichen Belastungen. So heißen Ausgaben, die Ihnen zwangsläufig entstehen und die höher sind als bei den meisten Menschen mit gleichem Einkommen. Krankheitskosten gehören dazu, ohne dass das Finanzamt das im Einzelfall prüft.
Diese Regel gilt aber nur, wenn die Behandlung medizinisch nötig war. So hat es der Bundesfinanzhof 2023 bestätigt. Für eine Labienplastik heißt das: Entscheidend ist nicht, ob Sie selbst bezahlt haben, sondern ob der Eingriff eine Krankheit behandelt hat. Die Behandlungsempfehlung der Fachgesellschaften nennt dafür sehr große Schamlippen, die immer wieder Entzündungen oder andere körperliche Beschwerden machen. Ein Eingriff, weil Ihnen das Aussehen nicht gefällt, gehört dagegen zu den privaten Kosten.
Hat eine Fachärztin vor dem Eingriff körperliche Beschwerden festgehalten?
Hat die Krankenkasse alle Kosten übernommen?
Dann haben Sie keine eigenen Kosten für die Operation. Absetzen können Sie nur Ihren Anteil, etwa die Zuzahlung im Krankenhaus.
Tragen Sie die selbst bezahlten Kosten als Krankheitskosten ein und halten Sie den Arztbrief bereit.
Dann ist der Eingriff nicht absetzbar, auch nicht bei starkem seelischem Leiden.
Warum seelisches Leiden für den Steuerabzug nicht reicht
Starkes seelisches Leiden macht eine Schamlippenverkleinerung steuerlich nicht zur Krankheitsbehandlung. So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im Mai 2014 entschieden. Eltern wollten rund 4.600 Euro für die Brustverkleinerung ihrer 20-jährigen Tochter absetzen. Die Frauenärztin hatte bescheinigt, dass die Tochter seelisch stark unter ihrem Körperbild leide. Die Krankenkasse hatte die Kosten nach einem Gutachten abgelehnt.
Das Gericht hat die Maßstäbe der Sozialgerichte übernommen. Eine Krankheit liegt danach nur vor, wenn eine Körperfunktion gestört ist oder eine Abweichung entstellend wirkt. Seelischem Leiden soll eine Psychotherapie helfen, keine Operation. Der Fall betraf die Brust, die Begründung lässt sich aber auf eine Schamlippenverkleinerung übertragen. Ein Urteil genau zu diesem Eingriff gibt es bisher nicht.
Welche Nachweise das Finanzamt verlangt
Für eine Schamlippenverkleinerung reicht in der Regel der Nachweis Ihrer Ärztin, dass der Eingriff medizinisch nötig war. Ein Gutachten vom Amtsarzt brauchen Sie nicht. Das verlangt das Steuerrecht nur für bestimmte Behandlungen wie eine Kur oder eine Psychotherapie, und die Operation gehört nicht dazu.
Wie der Nachweis aussehen kann, hat der Bundesfinanzhof 2023 für eine Fettabsaugung bei krankhaften Fettpolstern an den Beinen gezeigt. Ein ärztliches Schreiben reichte, aus dem hervorging, dass die Operation eine Krankheit behandelt und nicht der Schönheit dient. Am sichersten ist ein Arztbrief von vor dem Eingriff, weil er zeigt, dass die Operation als Behandlung geplant war.
- Ein Arztbrief mit Befund, Diagnose und dem Ziel der Behandlung, möglichst vor dem Eingriff geschrieben.
- Das Gutachten des Medizinischen Dienstes, wenn Sie bei der Kasse einen Antrag gestellt haben.
- Die Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte und der Beleg Ihrer Zahlung.
Mitschicken müssen Sie die Belege nicht. Krankheitskosten tragen Sie in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein, in der Erklärung für 2025 in die Zeilen 23 bis 41. Kopien reichen Sie nur ein, wenn das Finanzamt danach fragt. Bewahren Sie Arztbrief, Rechnung und Zahlungsbeleg deshalb gut auf.
Wie viel sich nach Abzug Ihres Eigenanteils auswirkt
Von Ihren Krankheitskosten zieht das Finanzamt nur den Teil ab, der über einem Eigenanteil liegt. Das Gesetz nennt ihn zumutbare Belastung. Er liegt je nach Familienstand, Zahl der Kinder und Einkommen zwischen 1 und 7 Prozent Ihrer Einkünfte. Das Finanzamt rechnet ihn selbst aus.
Für Alleinstehende ohne Kinder liegt der Eigenanteil bei 5 Prozent bis 15.340 Euro Einkünften, bei 6 Prozent bis 51.130 Euro und bei 7 Prozent darüber. Paare ohne Kinder zahlen 4 bis 6 Prozent, Eltern mit einem oder zwei Kindern 2 bis 4 Prozent und Eltern mit drei oder mehr Kindern 1 bis 2 Prozent. Jeder Satz gilt nur für den Teil der Einkünfte in seiner Stufe.
| Wer | bis 15.340 Euro | 15.340 bis 51.130 Euro | über 51.130 Euro |
|---|---|---|---|
| Alleinstehend ohne Kinder | 5 Prozent | 6 Prozent | 7 Prozent |
| Verheiratet ohne Kinder, gemeinsame Erklärung | 4 Prozent | 5 Prozent | 6 Prozent |
| Mit einem oder zwei Kindern | 2 Prozent | 3 Prozent | 4 Prozent |
| Mit drei oder mehr Kindern | 1 Prozent | 1 Prozent | 2 Prozent |
Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: Eine alleinstehende Frau ohne Kinder hat Einkünfte von 40.000 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt 5 Prozent von 15.340 Euro, also 767 Euro, und 6 Prozent von 24.660 Euro, also 1.479,60 Euro. Zusammen sind das 2.246,60 Euro. Hat sie für eine medizinisch nötige Labienplastik 3.000 Euro selbst bezahlt, wirken sich 753,40 Euro aus. Wie viel Steuer das spart, hängt von ihrem Steuersatz ab.
Bis wann Sie die Kosten angeben können
Müssen Sie keine Steuererklärung abgeben, haben Sie für eine freiwillige Erklärung 4 Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Jahres der Zahlung. Kosten aus 2022 können Sie also noch bis zum 31. Dezember 2026 angeben. Die Erklärung muss bis dahin beim Finanzamt sein. Müssen Sie eine Erklärung abgeben, nennen Sie die Kosten in der Erklärung für das Jahr der Zahlung.
Haben Sie die Kosten vergessen und ist der Bescheid schon da, legen Sie innerhalb eines Monats Einspruch ein. Danach ändert das Finanzamt den Bescheid nur noch in seltenen Fällen. Prüfen Sie vorher, ob noch eine Erstattung der Kasse aussteht, denn schon ein Anspruch darauf mindert den Betrag. Ob die Kasse überhaupt zahlt, steht im Ratgeber zur Kostenübernahme für eine Schamlippenverkleinerung.
- Lassen Sie vor dem Eingriff einen Arztbrief schreiben, der Befund, Diagnose, bisherige Behandlung und die Operation als Behandlung nennt.
- Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag. Was sie übernimmt, können Sie nicht absetzen.
- Bewahren Sie Rechnung und Zahlungsbeleg auf. Es zählt das Jahr der Zahlung.
- Ziehen Sie Erstattungen der Kasse oder Versicherung ab, auch solche, die noch ausstehen.
- Tragen Sie den Rest als Krankheitskosten in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein.
- Geben Sie die Erklärung spätestens 4 Jahre nach Ende des Zahlungsjahres ab, wenn sie freiwillig ist.
Was Ihnen eine Labienplastik insgesamt kostet, steht im Ratgeber Was eine Labienplastik kostet. Bei Kosten für eine Komplikation nach einem ästhetischen Eingriff ist die Lage unklar. Ein Urteil genau zu diesem Fall gibt es nicht, klären Sie ihn mit Ihrer Steuerberatung.
Häufige Fragen
Kann ich eine Schamlippenverkleinerung von der Steuer absetzen?
Eine Schamlippenverkleinerung können Sie nur absetzen, wenn sie eine Krankheit behandelt hat, etwa wiederkehrende Entzündungen. Dann zählt sie als Krankheitskosten. Einen Eingriff nur wegen des Aussehens erkennt das Finanzamt nicht an.
Brauche ich ein Gutachten vom Amtsarzt, um eine Schamlippenverkleinerung abzusetzen?
Nein, für eine Schamlippenverkleinerung brauchen Sie kein Gutachten vom Amtsarzt. Es reicht ein Arztbrief, aus dem hervorgeht, dass der Eingriff eine Krankheit behandelt hat. Am sichersten ist ein Brief von vor der Operation.
Zählt seelisches Leiden als Grund, eine Schamlippenverkleinerung abzusetzen?
Nein, seelisches Leiden allein macht eine Schamlippenverkleinerung steuerlich nicht absetzbar. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz verlangt eine gestörte Körperfunktion oder eine Entstellung. Seelischem Leiden soll eine Psychotherapie helfen.
Wie viel einer selbst bezahlten Schamlippenverkleinerung wirkt sich steuerlich aus?
Von einer selbst bezahlten, medizinisch nötigen Schamlippenverkleinerung zählt nur der Teil über Ihrem Eigenanteil. Bei einer alleinstehenden Frau ohne Kinder mit 40.000 Euro Einkünften liegt er bei 2.246,60 Euro. Von 3.000 Euro Kosten wirken sich dann 753,40 Euro aus.
Bis wann kann ich die Kosten einer Schamlippenverkleinerung in der Steuererklärung angeben?
Die Kosten einer Schamlippenverkleinerung können Sie bei einer freiwilligen Erklärung 4 Jahre lang angeben, gerechnet ab dem Ende des Jahres der Zahlung. Kosten aus 2022 müssen bis zum 31. Dezember 2026 beim Finanzamt sein. Wer eine Erklärung abgeben muss, nennt sie im Jahr der Zahlung.
